Befristete Notfallmaßnahmen
Älter als 7 Tage

Britische Airlines dürfen bei ungeregeltem Brexit vorerst fliegen

British Airways Boeing 747
British Airways Boeing 747, © British Airways

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BRÜSSE - Entwarnung für die Urlaubssaison: Auch bei einem ungeregelten Brexit sollen der Flugverkehr in Europa weitgehend intakt und Sicherheitsstandards gewahrt bleiben. In beiden Punkten haben sich EU-Unterhändler auf befristete Notfallmaßnahmen für den Fall geeinigt, dass Großbritannien ohne Vertrag aus der EU ausscheidet.

Beides muss noch formal vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament bestätigt werden.

Am Freitag einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments darauf, dass Sicherheitszertifikate für Luftfahrtgerät, die Gesellschaften in Großbritannien ausgestellt wurden, auch nach einem ungeregelten Brexit für neun Monate weiter gelten. Das biete genug Zeit, die Bescheinigungen bei der europäischen Luftfahrtbehörde EASA zu erneuern - dann unter Berücksichtigung des neuen Status Großbritanniens als Drittstaat, teilte der Rat der EU-Staaten am Freitag mit.

Zuvor hatten sich Vertreter der EU-Staaten und des Parlaments bereits auf befristete Maßnahmen geeinigt, die Flugausfälle nach einem ungeregelten Brexit vermeiden sollen. Die Regelung soll nach Angaben des Rats sicherstellen, dass Fluggesellschaften mit britischer Lizenz für bis zu sieben Monate Verbindungen zwischen Großbritannien und den übrigen 27 EU-Staaten aufrecht erhalten können.

Eigentlich dürfen in der EU nur Airlines fliegen, die mehrheitlich im Besitz von Eigentümern aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sind. Der Notfallplan räumt den Gesellschaften jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten ein, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete, zeigt sich die deutsche Reisebranche erleichtert. Die Einigung helfe für die Urlaubssaison 2019, zitiert die Zeitung einen Luftfahrtfachmann. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc betonte aber in der "FAZ", dass diese Brexit-Notfallmaßnahmen keinesfalls die Vorteile des Binnenmarkts ersetzen könnten. Sie seien einseitig und befristet.
© dpa-AFX | 22.02.2019 13:45

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Beitrag vom 22.02.2019 - 18:54 Uhr
"...Am Freitag einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments darauf, dass Sicherheitszertifikate für Luftfahrtgerät, die Gesellschaften in Großbritannien ausgestellt wurden, auch nach einem ungeregelten Brexit für neun Monate weiter gelten. … Die Regelung soll nach Angaben des Rats sicherstellen, dass Fluggesellschaften mit britischer Lizenz für bis zu sieben Monate Verbindungen zwischen Großbritannien und den übrigen 27 EU-Staaten aufrecht erhalten können. … Der Notfallplan räumt den Gesellschaften jedoch eine Übergangsfrist von sechs Monaten ein, um die Voraussetzungen zu erfüllen."


9 Monate … 7 Monate … 6 Monate. Kann mir Laien das mal einer erklären?


Muss ich bei einer solchen Entwicklung damit rechnen, dass die Flüge vielleicht schon vor dem Brexit eingestellt werden müssen??? ;-)


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