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Beitrag vom 14.03.2019 - 18:52 Uhr
Es gibt internationale Abkommen die regeln, das die Zertifizierung von FAA und EASA gegenseitig so übernommen wird. Das kann man nun noch ablehen, wenn es wirklich offensichtliche Mängel bzw. Fehler gibt.
Das kann man am Type Certificate der B737 gut sehen, Certifying Authority ist die FAA (Seite 53)
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EASA%20TCDS%20IM%20A%20120%20-%20rev%2017.pdf
Das läuft unter dem Titel "type validation" und hat nicht nur EASA:FAA zum Inhalt. Ähnlich, aber aufwendiger, sieht es z.B. mit Superjet oder MS21 aus...
https://www.easa.europa.eu/document-library/bilateral-agreements/eu-usa/easa-significant-standards-differences-ssd-between-cs-codes-and-faa-14-cfr-codes
Es gibt Unterschiede sowohl in den jeweiligen Zulassungsverfahren, als auch in den Anforderungen. Russland verlangt z.B. andere Manöver zur Flugerprobung, wenn man aber feststellt, dass die Ergebnisse für die von der EASA geforderten ausreichen, dann passt es doch, obwohl es Unterschiede gibt.
Das gleiche passiert auch umgekehrt mit Baumustern, die von der EASA zugelassen wurden, aber von anderen NAA´s (national airworthiness authorities) akzeptiert werden sollen/müssen.
In den Testabläufen zur Typzulassung werden diese aber oftmals schon berücksichtigt. Wenn ich ein Flugzeug nur in Afrika einsetzen möchte, muss ich z.B. nicht zeigen, dass es nach 8h Stillstand in -40° noch selbständig startet.... den Kanadier freut´s aber :-)
Beste Grüße, 25.1309
Beitrag vom 14.03.2019 - 17:55 Uhr
Es gibt internationale Abkommen die regeln, das die Zertifizierung von FAA und EASA gegenseitig so übernommen wird. Das kann man nun noch ablehen, wenn es wirklich offensichtliche Mängel bzw. Fehler gibt.
Das kann man am Type Certificate der B737 gut sehen, Certifying Authority ist die FAA (Seite 53)
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EASA%20TCDS%20IM%20A%20120%20-%20rev%2017.pdf
Beitrag vom 14.03.2019 - 09:46 Uhr
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Das kann man am Type Certificate der B737 gut sehen, Certifying Authority ist die FAA (Seite 53)
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EASA%20TCDS%20IM%20A%20120%20-%20rev%2017.pdf
Das läuft unter dem Titel "type validation" und hat nicht nur EASA:FAA zum Inhalt. Ähnlich, aber aufwendiger, sieht es z.B. mit Superjet oder MS21 aus...
https://www.easa.europa.eu/document-library/bilateral-agreements/eu-usa/easa-significant-standards-differences-ssd-between-cs-codes-and-faa-14-cfr-codes
Es gibt Unterschiede sowohl in den jeweiligen Zulassungsverfahren, als auch in den Anforderungen. Russland verlangt z.B. andere Manöver zur Flugerprobung, wenn man aber feststellt, dass die Ergebnisse für die von der EASA geforderten ausreichen, dann passt es doch, obwohl es Unterschiede gibt.
Das gleiche passiert auch umgekehrt mit Baumustern, die von der EASA zugelassen wurden, aber von anderen NAA´s (national airworthiness authorities) akzeptiert werden sollen/müssen.
In den Testabläufen zur Typzulassung werden diese aber oftmals schon berücksichtigt. Wenn ich ein Flugzeug nur in Afrika einsetzen möchte, muss ich z.B. nicht zeigen, dass es nach 8h Stillstand in -40° noch selbständig startet.... den Kanadier freut´s aber :-)
Beste Grüße, 25.1309
Das kann man am Type Certificate der B737 gut sehen, Certifying Authority ist die FAA (Seite 53)
https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/EASA%20TCDS%20IM%20A%20120%20-%20rev%2017.pdf
Spannende Frage, weuß vielleicht @menschmeier. Übernimmt man eine Zulassung einer anderen Behörde oder prüft man alles wieder klein-klein durch?