Zunächst ging der 69-Jährige durch den grünen Kanal für Reisende, die keine zu verzollenden Waren bei sich tragen. Die Zollbeamten kontrollierten den Mann dennoch und fanden in seinem Rucksack drei marrokanische Landschildkröten in einer Gebäckschachtel.
Der Mann hatte zuvor behauptet, die Schildkröten seien aus Schokolade. Weil er gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen hat, droht ihm jetzt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Vorfall ereignete sich bereits am 2. März.
© aero.de | 20.03.2019 11:30
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