Klage der Lufthansa
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EU-Gericht urteilt über Beihilfen für Flughafen Hahn

Flughafen Hahn
Flughafen Hahn, © Haitec

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LUXEMBURG - Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt an diesem Mittwoch über Beihilfen für den Hunsrück-Flughafen Hahn. Die Lufthansa tritt in diesem Verfahren als Klägerin auf. Die Richter haben auch Verträge des regionalen Airports mit Europas größtem Billigflieger Ryanair unter die Lupe genommen.

Es geht um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind: Lufthansa klagt gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014.

Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den defizitären Airport Hahn gebilligt. 

Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent am Hahn. Die anderen 82,5 Prozent hat der chinesische Mischkonzern HNA erworben.

Laut dem Beschluss der EU-Kommission waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder nicht als staatliche Beihilfe zu werten - oder sie waren mit dem Beihilferecht der Union vereinbar. 

Außerdem stellte die Kommission fest, dass 1999, 2002 und 2005 mit Ryanair geschlossene Vereinbarungen sowie 2011 und 2006 eingeführte Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatliche Beihilfe enthielten.

Ryanair ist der Platzhirsch im Hahn-Passagiergeschäft. Die Lufthansa hebt nicht vom Hunsrück ab, aber am rund 120 Kilometer entfernten Airport Frankfurt. In diesem Verfahren wird die EU-Kommission vom Land Rheinland-Pfalz sowie von Ryanair als sogenannte Streithelfer unterstützt.

Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf sagte am Montag in Frankfurt: "Wir setzen uns für eine fairen Wettbewerb ein. Den sehen wir hier nicht gegeben. Deswegen haben wir uns mit Rechtsmitteln dagegen gewandt." 

Es seien mit Blick auf staatliche Unterstützungen für den Hahn noch zwei weitere Klagen der Lufthansa beim EU-Gericht anhängig - und wegen älterer Verträge des Flughafens mit Ryanair auch noch eine Klage beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.

Das Innenministerium von Rheinland-Pfalz in Mainz betonte, es halte den Beschluss der EU-Kommission vom 1. Oktober 2014 weiterhin für rechtmäßig. Ryanair hatte sich ebenfalls so geäußert. Der Flughafen Hahn teilte mit: "Wir nehmen zu laufenden Verfahren keine Stellung."

Das EU-Gericht in Luxemburg ist die vorgelagerte Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Großherzogtum. Das an diesem Mittwoch erwartete Urteil dürfte nicht sofort rechtskräftig sein. Der Flughafen Hahn bekommt weiterhin staatliche Millionensubventionen.
© dpa-AFX | Abb.: Flughafen Hahn | 08.04.2019 14:37


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