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Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitteilte, entstehen durch die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten allein beim Bundesverwaltungsamt aktuell bereits jährliche Personalkosten in Höhe von 8,3 Millionen Euro.
Das seit 2017 geltende Fluggastdatengesetz sieht vor, dass die Reisedaten fünf Jahre lang gespeichert und zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität EU-weit ausgetauscht werden. 24 Mitgliedsstaaten haben bislang die EU-Richtlinie umgesetzt.
Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko, sieht darin eine "aberwitzige Überwachung". Er forderte, Deutschland müsse sich europäischen Plänen für eine Ausweitung auf andere Verkehrsmittel entgegenstemmen.
Automatischer Datenabgleich
Nach Angaben der Bundesregierung sind inzwischen 20 Luftfahrtunternehmen an die deutsche Fluggastdatenzentralstelle angeschlossen. Zwischen dem 29. August 2018 und dem 31. März 2019 wurden demnach Daten zu über 1,2 Millionen Passagieren gespeichert. Die Fluggastdaten werden automatisch mit den Fahndungsdatenbanken der Polizei und dem Schengener Informationssystem abgeglichen.
Wie aus der Antwort der Regierung hervorgeht, wurden in dem genannten Zeitraum fast 95.000 "technische Treffer" erzeugt. Davon blieben nach einer Überprüfung zum Schluss 277 echte "Treffer" übrig, die der Bundespolizei gemeldet wurden. Wie viele dieser 277 Fluggäste dann festgenommen oder kontrolliert wurden, teilte das Innenministerium nicht mit.
Der hohe Personalaufwand und die große Diskrepanz zwischen "technischen Treffern" und tatsächlichen "Treffern" erklären sich zum Teil daraus, dass die Namen und Reisedaten häufig ohne das Geburtsdatum übermittelt werden. Datenbankabgleiche ohne Geburtsdatum führen vor allem bei häufig vorkommenden Namen zu vielen "technischen Treffern".
Es ist rechtlich vorgesehen, dass jeder einzelne dieser Treffer von einem Beamten überprüft wird.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Lufthansa | 18.04.2019 08:08
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