Verwandte Themen
"Dann würde der Investor gleich von Anfang an Verluste machen und wäre damit sicher überfordert", sagte Wienberg der Deutschen Presse-Agentur.
Eine denkbare Variante könnte ihm zufolge aber sein, dass ein möglicher Investor gemäß einer Gutschein-Idee den Kunden finanziell etwas entgegenkommt. Wienberg betonte zugleich: "Am Ende entscheidet das der Investor."
Kunden, die direkt bei Germania einen Flug gebucht haben, bekommen ihre Kosten nicht erstattet. Sie sind laut Wienberg Vertragspartner der Airline und die Forderungen fallen damit unter das Insolvenzrecht. Unlängst hieß es, dass mehr als eine Viertelmillion Flugbuchungen betroffen sind. Anders sieht es aus, wenn Kunden bei einem Reiseveranstalter gebucht haben. "Dann haben die Kunden nach wie vor den Anspruch darauf, dass der Reiseveranstalter ihnen den Urlaubsflug organisiert", ergänzte Wienberg.
Anfang Februar hatte die Berliner Fluggesellschaft mit fast 1700 Mitarbeitern Insolvenz angemeldet. Germania steuerte viele Reiseziele im Mittelmeerraum an. Jährlich beförderte die Airline nach eigenen Angaben mehr als vier Millionen Passagiere.
Momentan steht der vorläufige Insolvenzverwalter in Kaufverhandlungen für große Teile der Airline. Es liegen den Angaben zufolge zwei Angebote vor. Wienberg sagte: "Jetzt sind wir auf der Ebene, dass wir den Kaufvertrag entwickeln, damit wir darüber diskutieren können."
Insolvenzrechtlich sei ein Verkauf der Airline erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Über den Eröffnungstermin entscheidet ein Gericht auf Grundlage eines Gutachtens des vorläufigen Insolvenzverwalters.
© dpa, aero.de | 05.03.2019 05:19
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.