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Lufthansa droht Drohnenpilot mit teurer Klage

Lufthansa in Frankfurt
Lufthansa, © Lufthansa
FRANKFURT - Nachdem Lufthansa vergangene Woche mehr als 100 Flüge absagen musste, weil eine Drohne am Flughafen Frankfurt für eine Unterbrechung des Flugverkehrs gesorgt hatte, wird das Unternehmen gegen den Steuerer der Drohne eine Klage auf Schadenersatz von einigen Hunderttausend Euro prüfen, falls er gefasst wird.

Das berichtet die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag). Ein Lufthansa-Sprecher sagt auf Anfrage: "Falls der Steuerer dieser Drohne gefasst wird, werden wir eine Regressforderung für das Stornieren der vielen Flüge prüfen."

Wegen einer Drohnensichtung musste der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen am Donnerstagmorgen etwa eine Dreiviertelstunde eingestellt werden. Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) wurden in der Folge 143 Starts und Landungen annulliert.

Nach einer weiteren Drohnensichtung kam es am Freitagvormittag kurzzeitig erneut zu Beeinträchtigungen im Frankfurter Flugbetrieb.
© dpa-AFX, OTS, aero.de | Abb.: Lufthansa | 13.05.2019 08:13

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Beitrag vom 13.05.2019 - 14:54 Uhr
War für mich immer eine spannende Frage. Wenn ein Flughafen wegen so einer Drohne gesperrt wird, wer trägt die Kosten? Ist es nicht etwas, was eher im Verantwortungsbereich des Flughafenbetreibers liegt?

Nein, denn weder Flughafenbetreiber, noch Flugsicherung tragen für dieses Ereignis Verantwortung, noch können sie beeinflussen, ob es eintritt. Und auch die Behörden können nur machen, was die Rechtsordnung zulässt. Und im Moment können Behörden nur reaktiv und nicht proaktiv handeln.

Alleinige Verantwortung und damit auch die Kosten trägt der Verursacher der Störung. Entsprechende Schadenersatzansprüche können aber natürlich nur geltend gemacht werden, wenn der Störer zweifelsfrei ermittelt werden kann, was ich leider bezweifle.
Beitrag vom 13.05.2019 - 14:31 Uhr
Oder der Flugsicherung oder Landes Innenministerium
Beitrag vom 13.05.2019 - 14:18 Uhr
War für mich immer eine spannende Frage. Wenn ein Flughafen wegen so einer Drohne gesperrt wird, wer trägt die Kosten? Ist es nicht etwas, was eher im Verantwortungsbereich des Flughafenbetreibers liegt?


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