Keine Verfügung
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Ufo-Streit mit Lufthansa spitzt sich zu

Lufthansa Flugbesatzung
Lufthansa Flugbesatzung, © Lufthansa

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FRANKFURT - Die Lufthansa muss die Kündigung von Tarifverträgen durch die Flugbegleitergewerkschaft Ufo weiterhin nicht anerkennen. Die Gewerkschaft scheiterte am Montag vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit ihrem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, weil der Richter keine Eilbedürftigkeit erkennen konnte.

Man werde umgehend in die Berufung beim Landesarbeitsgericht gehen, kündigte der Ufo-Vorsitzende Nicoley Baublies an.

Lufthansa hatte die Kündigungen wegen angeblicher Formfehler nicht anerkannt und geht davon aus, dass bei ungekündigten Verträgen weiterhin Friedenspflicht besteht, Streiks der Flugbegleiter also ausgeschlossen bleiben. Die Ufo will hingegen bei der Lufthansa-Kerngesellschaft ab dem 30. Juni streikbereit sein.

Innerhalb der Gewerkschaft verschärft sich der Konflikt in der Führungsspitze. Für den 22. Mai ist auf der Homepage zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen worden, bei der die Abberufung von zwei Vorstandsmitgliedern zur Abstimmung steht, darunter der frühere Vorsitzende Alexander Behrens. Er hatte sein Amt im Oktober aus gesundheitlichen Gründen abgegeben, war aber im Vorstand geblieben.

Die verbliebene Ufo-Führung stellt Behrens und zwei weitere Vorstände in den Verdacht der Untreue und des Betrugs. Sie sollen sich gegenseitig vorteilhafte Anstellungsverträge ausgestellt haben, mit denen das Vereinsvermögen geschädigt worden sei. Entsprechende Strafanzeigen seien bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt gestellt worden, heißt es in der Einladung.

Der Anwalt Samy Hammad wies die Vorwürfe im Namen seines Mandanten Behrens als unzutreffend zurück. Man behalte sich vor, eine Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung zu stellen. Er sei sich auch sicher, dass die Mitglieder sehr besonnen auf den Abwahlantrag reagieren werden. Behrens hänge sicher nicht an seinem Amt, sondern sorge sich um die Handlungsfähigkeit der Ufo.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: aero.de | 08.04.2019 17:04

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Beitrag vom 14.04.2019 - 10:49 Uhr
Muss man eigentlich einer Gewerkschaft angehören, wenn man bei der LH einen Job kriegt? Bzw. haben Gewerkschaften mit LH Vereinbarungen, dass LH nur Gewerkschaftsmitglieder anstellt oder sowas in der Art?

Nein, muss man nicht. Aber wenn immer weniger einer Gewerkschaft angehören würden, egal in welcher Firma und Branche, so muss/könnte das Unternehmen auf Tarifverträge verzichten.
Das macht für die Beschäftigten aber keinen Sinn.
Beitrag vom 14.04.2019 - 09:27 Uhr
Muss man eigentlich einer Gewerkschaft angehören, wenn man bei der LH einen Job kriegt? Bzw. haben Gewerkschaften mit LH Vereinbarungen, dass LH nur Gewerkschaftsmitglieder anstellt oder sowas in der Art?

Dieser Beitrag wurde am 14.04.2019 09:28 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 09.04.2019 - 13:23 Uhr
Ich würde mir wünschen, dass die Kabinenmitarbeiter eine ähnlich schlagkräftig und entschlossen handelnde Vertretung hätten wie die Piloten. Lufthansa lacht sich schlapp über einen solchen zerstrittenen Haufen. Folge solcher windlweichen Tarifpolitik ist es beispielsweise, wenn Kabinenmitarbeiter um die zweite Layover-Nacht in Fernost zittern müssen, weil angeblich die Kabine eine "Bringschuld" für Kosteneinsparungen zu leisten hätte. Abbau des Wasserkopfs in Verwaltungsetagen - DAS wäre eine Lösung, statt ständig neue Stuhlkreis-Seminare zu erfinden oder Alten Wein in Neuen Schläuchen zu verkaufen, wie aktuell die lächerliche Initiative zur Eindämmung der Handgepäckflut.


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