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Ryanair erkennt jetzt grundsätzlich alle Empfehlungen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) rechtsverbindlich an, wie deren Geschäftsführer Heinz Klewe am Freitag in Berlin sagte.
In einem Schreiben habe das Unternehmen mitgeteilt, dass es "mit sofortiger Wirkung" die Schlichtungsvorschläge anerkenne, also dies nicht mehr je nach Fall entscheide, sagte Klewe.
Eine Ausnahme mache Ryanair für jene Fälle, die derzeit von Gerichten grundsätzlich geklärt würden, das betreffe vor allem die Entschädigungspflicht bei Streiks. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über den Schritt der irischen Billiglinie berichtet.
"Wir rechnen damit, dass sich nun noch mehr Kunden von Ryanair in Streitfällen an uns wenden werden", ergänzte Klewe.
Der Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Gerd Billen, begrüßte die Selbstverpflichtung von Ryanair: "Nachdem Ryanair die erste Airline war, die sich an der SÖP beteiligt hat, geht das Unternehmen in Sachen Verbraucherschutz nun weiter voran", sagte Billen dem "Handelsblatt". Er wünsche sich, dass dieser Schritt Nachahmer finde.
© dpa-AFX, aero.de | 08.03.2019 12:56
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