OVG Lüneburg
Älter als 7 Tage

Flugverbot für Mahan Air ist rechtens

Mahan Air Airbus A310
Mahan Air Airbus A310, © Eric Salard

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LÜNEBURG - Das Flugverbot für die iranische Mahan Air, das Deutschland aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen verhängt hat, ist vom zuständigen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestätigt worden.

Allgemeine politische Interessen der Bundesrepublik könnten es rechtfertigen, eine Betriebsgenehmigung für den Flugverkehr zu widerrufen oder ruhen zu lassen, entschied das Gericht am Freitag. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az. 7 ME 12/19)

Das OVG urteilte damit über eine Beschwerde der privaten Mahan Air gegen das vom Luftfahrt-Bundesamt am 21. Januar verhängte Start- und Landeverbot in Deutschland. Auch dem Einwand, dass das Verbot für die Flüge von Teheran nach Düsseldorf und München mit einer Befristung hätte versehen werden müssen, folgte das Gericht nicht.

Als Grund für die scharfe Sanktion hatte das Auswärtige Amt im Januar neben dem Agieren iranischer Geheimdienste in Deutschland genannt, dass die Airline militärische Ausrüstung und potenzielle Kämpfer nach Syrien transportiere. Schon das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte in erster Instanz festgestellt, dass hinreichende Anhaltspunkte für die der Mahan Air vorgeworfenen Transporte in Krisengebiete und auch für staatsterroristische Akte des Irans in Europa vorliegen.

Die USA fordern von ihren europäischen Verbündeten seit Jahren ein Start- und Landeverbot für Mahan Air. In den Vereinigten Staaten gilt es schon seit 2011. Der Iran hatte die Bundesregierung wegen des Flugverbots kritisiert.
© dpa-AFX, aero.de | 14.06.2019 15:21


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