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Eurowings Europe erhöht Gehälter für Flugbegleiter

Eurowings Airbus A320
Eurowings Airbus A320, © Michael Lassbacher

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WIEN - Die österreichische Lufthansa-Tochter Eurowings Europe hebt das Einstiegsgehalt für die Flugbegleiter von 1.500 auf 1.700 Euro brutto an. Das ist eines der Ergebnisse der abgeschlossenen Tarifverhandlungen.

Mehr als zwei Jahre lang hatten Firmenführung und Gewerkschaft über einen Tarifvertrag verhandelt. Am Montag wurde er unterschrieben.

Damit stünden die mehr als 600 Eurowings-Mitarbeiter in Österreich nicht mehr im sozialen Leerraum, erklärte Johannes Schwarcz von der Gewerkschaft Vida am Montag. "Mit dem KV wurde die Grundlage für vernünftige Arbeitsbedingungen geschaffen."

Laut Eurowings werden bei Neueinstellungen in Cockpit und Kabine Vorerfahrung bei anderen Airlines anerkannt. Weitere Teile der Vereinbarung sind eine Absicherung der Mitarbeiter bei Fluguntauglichkeit, transparente Karriereoptionen sowie eine weitgehende Teilzeitregelung.

Eurowings Europe hatte sich zuletzt bereits schwergetan, in Österreich Kabinenpersonal zu finden. Der Billigflieger suchte seit 2017 in Osteuropa, unter anderem in Bulgarien, Rumänien, Slowenien und der Slowakei, nach Flugbegleitern.

Der Kollektivvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. März 2018 und bis Ende 2021 für alle bei Eurowings Europe angestellten Flugbegleiter und Piloten. Bis dahin sind weitere Gehaltserhöhungen vereinbart. Der Vertrag sehe eine Steigerung des Grundgehalts um bis zu 20 Prozent vor, teilte Eurowings mit.

Für das Bodenpersonal von Eurowings Europe soll ein Abschluss im Oktober erreicht sein. Innerhalb eines Jahres hat die Eurowings-Gruppe 13 Tarifverträge mit vier Gewerkschaften abgeschlossen werden.

Bei der österreichischen Konkurrentin Laudamotion, die aus der pleitegegangenen Air-Berlin-Tochter Niki hervorging und zu 75 Prozent Ryanair gehört, laufen derzeit ebenfalls Verhandlungen über einen Tarifvertrag. Zuletzt war dem Vernehmen nach ein Abschluss im Oktober in Griffweite.
© aero.at, dpa-AFX | 01.10.2018 15:20

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Beitrag vom 10.10.2018 - 10:07 Uhr
Wie gesagt: Zweitwohnung ist kein Problem, denn diese gilt als heimatliches Umfeld.
Wenn ich mir manche Dienspläne so anschaue könnte auch ein Flughafen als heimatliches Umfeld gelten ;-)

Wobei ich mit Ihrer Argumentation der Haftung etwas hadere. Wenn der AG die Aufgabe übernommen hat, mich über die geltetenden Vorschriften und deren Ändereungen für meinen Job in der OPS zu infomieren, dann kann er nicht plötzlich selektiv sagen, wir wussten es, aber darum hättest du dich selbst kümmern müssen. Dafür sehe ich keinerlei Chancen. Keiner der AN hat einen Zugang zu den Behörden, ist direkt eingepflegt in Newsletter, Rundschreiben, Amendments oder Nachrichten der Behörden. Die Verpflichtung, alles up-to-date zu halten und das Personal entsprechend zu informieren/schulen müsste in der Zertifizierung des Flugbetriebs enthalten sein. Das wäre ja sonst ein Chaos.

Dieser Beitrag wurde am 10.10.2018 11:06 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.10.2018 - 09:09 Uhr
Moin,

Das klingt ja schon anders... Die Zweitwohnung darf übrigens auch ein Hotel oder ähnliches sein;-)

Eine Kleinigkeit noch: Da nach jedem abgesessenen Standybx eine RZ beginnt, ist der von @Menschmeier Fall der RZ Unterschreitung vor dem nächsten Einsatz nicht möglich...
Beitrag vom 09.10.2018 - 20:51 Uhr
Wenn sie eine extra Wohnung unterhalten und dort ihre Standby Zeit verbringen ist das vollkommen Ok, denn es verbietet Ihne wirklich niemand einen Zweitwohnsitz zu unterhalten.

Am Flughafen bw in der Firmenkantine oder ähnliches zu verweilen ist aber nicht mehr Grau, das ist sehr klar schwarz.

Wie gesagt, ich verstehe jeden AG, wenn er nicht darüber aufklärt, sein Nutzen ist höher als die Strafe, genauso wie das Entlassen eines Piloten im Zweifelsfall und das Neuausbilden billiger ist, als die Schadensersatzzahlungen im Falle des Unfalles.

Wenn der die Sorgfalts- bzw Fürsorgepflicht verletzt kostet ihn das etwas Strafe, aber er wird jede Kenntnis über dieses Vorgehen abstreiten, und weil er nie nachgefragt hat, und sie eine Entfernung von x km zum Arbeitsort unterschrieben haben, geht er von einer Zweitwohnung oder ähnlichem aus und das Problem wird ihres. Deswegen fragt er ja nicht nach, denn wenn er das wüsste, kommt er da nicht mehr so einfach raus.

Wie gesagt: Zweitwohnung ist kein Problem, denn diese gilt als heimatliches Umfeld.


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