A321 als Faustpfand
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Wie Island WOW-Air-Schulden in Kalifornien eintreiben wollte

WOW air Airbus A321
WOW air Airbus A321, © Airbus

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REYJKAVIK - Tauziehen um einen Airbus: Islands Flughafenbetreiber Isavia setzte eine A321 von WOW Air vier Monate in Keflavik als Faustpfand fest. Das Flugzeug gehört jedoch der US-Leasingfirma ALC - und die sollte für alle offenen WOW-Air-Rechnungen bei Isavia geradestehen.

Opa ist frei: die ALC hat ihren Airbus A321 TF-GPA ("Grandpa") am 19. Juli  aus Island nach vier Monaten vor Gericht Richtung Slovenien ausgeflogen.

Der kalifornische Flottenfinanzierer hatte insgesamt sechs Flugzeuge an WOW Air verleast und staunte nich schlecht als Isavia - Islands staatliche Flugsicherung und Betreiberin aller Flughäfen im Land - plötzlich Geld forderte. Viel Geld, sehr viel Geld sogar.

Rückblick: WOW Air hat am 28. März 2019 den Flugbetrieb eingestellt, Leasingfirmen hatten schon vorher Flugzeuge von der heillos überschuldeten Airline abgezogen, um sie an neue Betreiber zu vermieten. Turkish Airlines griff beispielsweise bei den A330-300 von WOW Air zu.

Nur um die TF-GPA entbrannte Streit. Das Flugzeug lag seit 18. März 2019 in Keflavik an der Kette - denn WOW Air hatte schon im September 2018 zugestimmt, immer mindestens ein Flugzeug als Sicherheit für offene Isavia-Gebühren in Island zu parken. ALC ließ man über die pikante Absprache mit der Behörde im Dunkeln.

Dennoch weigerte sich Isavia über Monate, die TF-GPA an den kalifornischen Eigner herauszugegeben. Stattdessen behielt die Behörde das Flugzeug als Druckmittel und machte bei ALC umgerechnet 30 Millionen Euro geltend - der volle Deckel, den WOW Air an offenen Gebühren und Entgelten bei Isavia hinterlassen hatte.

"Ziemlich absurd"

Es sei "schon ziemlich absurd", die Schulden eines Unternehmens bei einem anderen einzufordern, ärgerte sich ALC-Chef Steve Udvar-Hazy. Dennoch beglich ALC zähneknirschend den Teil der Gebührenschulden von WOW Air, der direkt auf die TF-GPA entfiel.

Denn tatsächlich erlaubt eine Klausel im isländischen Luftverkehrsgesetz die Inpfandnahme eines Flugzeugs bis Gebührenschulden für eben dieses Flugzeug beglichen sind. Eine Ausweitung des Pfandrechts auf die Gebührenschulden der gesamten Flotte, wie Isavia es ausüben wollte, lehnte ein Bezirksgericht in Reykjavik jedoch ab - die TF-GPA war herauszugeben.
© aero.de | Abb.: Airbus | 25.07.2019 16:04

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Beitrag vom 25.07.2019 - 19:50 Uhr
@ YankeeZulu1
das wär wohl zu einfach und würde auch Banken implodieren lassen :-))
natürlich ist meine Darstellung einfach, genauer vereinfachend, aber wieso sollten Banken implodieren, und was spricht denn dagegen, bei sehr schleppenden Zahlern diese erst wieder nach Zahlung Ihrer Schulden abfliegen zu lassen, gleich mit dem Hinweis, nächstes Mal zahl bitte "BAT" (bar auf Tatze). Jeder muß seinen Verbindlichkeiten nachkommen, und im Airlinegschäft hat der Carrier bei Durchführung des Flugs seine Einnahmen bereits generiert und sollte über diese verfügen können. Klar, auch das ist wieder vereinfachend dargstellt, aber man unterscheidet eben zwischen guten Schuldnern und schlechten Schuldnern, und entsprechend behandelt man diese auch. Und wenn sich ein anderer Dummer (sprich Airport) findet, bitte, sollen die doch sehen, wie sie ihre Forderungen eintreiben können.
Beitrag vom 25.07.2019 - 18:04 Uhr
Das Problem gab es doch auch schon bei Air Berlin. Dort wurde auch ein gemieteter A320 an die Kette gelegt.
Beitrag vom 25.07.2019 - 17:30 Uhr
@ YankeeZulu1
das wär wohl zu einfach und würde auch Banken implodieren lassen :-))


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