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Zusätzliche Maßnahmen mit schnelleren Reaktionszeiten seien abgestimmt worden, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Weitere Einzelheiten könnten aus polizeitaktischen Gründen nicht genannt werden.
In der vergangenen Woche war der Flugverkehr gleich zweimal nach Drohnensichtungen beeinträchtigt gewesen. Mehrere Maschinen mussten umgeleitet werden oder Warteschleifen fliegen, am vergangenen Donnerstag musste der Flugbetrieb am größten deutschen Verkehrsflughafen sogar fast eine Stunde eingestellt werden.
Drohnenvorfälle seien "auch aus unserer Sicht ein schwerwiegender Eingriff", sagte ein Sprecher des Flughafenbetreibers Fraport.
Der Einsatz von Drohnen im Flughafenbereich ist streng verboten. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gilt zudem als Verbrechen, das mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann. Auch erhebliche Schadenersatzforderungen sind möglich, wenn der Drohnenpilot ermittelt werden kann.
© dpa, aero.de | 16.05.2019 06:20
Kommentare (2) Zur Startseite
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Diese Gefahr existiert in meinen Gedanken seit Jahren das dies vorsätzlich oder aus Dummheit passiert. Die Kosten der Ausfäle sind doch hundertfach höher als selbst umfangreiche Vorsorgemaßnahmen.