Flughafen München
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Ein folgenschwerer Weg durch den Notausgang

Flughafen München
Markenzeichen des Münchner Flughafens, © FMG

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MÜNCHEN - 190 gestrichene Flüge, knapp 20.000 betroffene Passagiere und ein Schaden in Millionenhöhe - all dies, weil ein Reisender am Münchner Flughafen durch einen Notausgang gelaufen ist. Lufthansa, der Flughafenbetreiber und die Landespolizei prüfen den Vorfall. Was auf den Passagier noch zukommt, ist offen.

Er war auf dem Weg von Bangkok nach Madrid - warum er beim Umsteigen in München durch einen Notausgang gelaufen und damit in einen Bereich gelangt ist, den er ohne erneute Kontrolle nicht hätte erreichen dürfen, ist unklar.

"Auf den Notausgangstüren am Münchner Flughafen steht mindestens in Deutsch und in Englisch "Notausgang", sagt der Sprecher der Bundespolizei am Münchner Flughafen, Christian Köglmeier. "Um diese Türen zu öffnen, muss man eine Plastikkappe abreißen und einen Knopf drücken."

Nach dem Öffnen ertönt ihm zufolge ein Alarm, zusätzlich gibt es einen visuellen Alarm in Form eines Blinkens. Nach Köglmeiers persönlicher Einschätzung sind die Türen damit ausreichend als Notausgang gekennzeichnet.

Er ist überzeugt: "Wenn der Passagier stehen geblieben wäre und auf die Polizei gewartet hätte, als der Alarm ausgelöst wurde, hätte der Rest verhindert werden können."

Der Mann hätte demnach den Beamten erklären können, dass er die Tür versehentlich geöffnet habe und dass niemand in den Sicherheitsbereich gelangt sei.

Der Rest ist stattdessen bekannt: Die Polizei musste Teile des Terminals 1 und 2 räumen und den gesamten Bereich nach der Person durchsuchen, die den Notausgang passiert hatte. Airlines strichen in der Folge rund 190 Flüge, 146 davon entfielen auf die Lufthansa.

Muss der Passagier mit Konsequenzen rechnen?

Die Airline prüft den Vorfall und die Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen. Eine genaue Angabe zur Schadenshöhe kann die Airline derzeit laut einer Sprecherin noch nicht machen.

Auch die Flughafen München GmbH kann momentan laut einer Sprecherin "keine Aussage zu möglichen Schadensersatzforderungen" treffen. Die Bundespolizei wird nicht gegen den Mann vorgehen, weil er "ohne böse Absicht" gehandelt hat, sagt Sprecher Köglmeier.

Wohl aber würden die Kollegen der Landespolizei ermitteln - wegen der widerrechtlichen Nutzung des Notausgangs. Hier drohen dem Passagier Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch.

Wenig Ähnlichkeit mit dem Fall im Sommer 2018

Zu Beginn der Sommerferien hat eine Passagierin am Münchner Flughafen ebenfalls den Betrieb für Stunden zum Erliegen gebracht. Die Beteiligten sehen aber kaum Ähnlichkeiten zum jetzigen Vorfall.

Damals war die Passagierin nach dem Einchecken unkontrolliert in den Sicherheitsbereich gelangt. Darufhin musste das gesamte Terminal 2 inklusive Satellitengebäude geräumt und durchsucht werden.

"In diesem Fall (2019, Red.) hat ein ankommender Passagier, der aus einem sogenannten Drittland eingereist ist und dort beim Abflug eine Passagierkontrolle durchlaufen hat, widerrechtlich eine Notausgangstür geöffnet und ist so in einen Terminalbereich vorgedrungen, der Passagieren vorbehalten ist, die nach EU-Standards kontrolliert worden sind", fasst es eine Sprecherin des Flughafens zusammen.

Der Unterschied besteht auch in dem Umfang des zu räumenden Bereichs: damals musste das gesamte Terminal 2 inklusive Satellitengebäude evakuiert und durchsucht werden. Eine Mammutaufgabe zu Beginn der Sommerferien.

Diesmal war der betroffene Bereich laut Köglmeier wesentlich kleiner, es war nicht so heiß wie 2018 und es waren nicht so viele Menschen betroffen. Zudem konnte die Polizei die Passagiere diesmal anders als damals in zwei Bereiche führen.

In beiden Fällen ist ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.
© aero.de | Abb.: DDP auf unsplash (Creative Commons) | 30.08.2019 12:19

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Beitrag vom 31.08.2019 - 19:04 Uhr
Ich bin schon öfters vom MUC geflogen und kann garantieren das dieser Flughafen zuverlässig und genau wie ein Schweizer Uhrwerk arbeitet.

Diese Vorfälle (also der Spanier und letztes Jahr die Frau) waren vorsätzliche und gezielte Aktionen um dem tadellosen Image des Flughafen München Schaden zuzufügen.
Bei beiden Vorfällen hat die fragwürdige Institution Bundespolizei vollkommen überzogen reagiert und die Täter sofort wieder laufen lassen.

Natürlich hat letztes Jahr der Flughafen etwas nachlässig gearbeitet aber dennoch hätte dieses Fehlverhalten den Bundespolizisten welche die Sicherheitskontrolle überwachen auffallen können/ sollen/ müssen und vorallem läuft kein Reisender ohne böse Absichten durch die Sicherheitskontrolle ohne kontrolliert zu werden.
Beitrag vom 31.08.2019 - 11:35 Uhr
Na ne dumme Frage dazu: warum mussten denn überhaupt Teile von beiden Terminals geräumt werden? Wenn ich mich recht erinnere sind in München die Sicherheitsbereiche der beiden Terminals doch gar nicht miteinander verbunden, oder?
Beitrag vom 31.08.2019 - 10:56 Uhr
Hier wird ja mächtig auf Texon eingeprügelt. Zu unrecht wie ich meine. Ja ein Flughafen ist nicht wie ein Gefängnis möglichst ausbruchssicher angelegt. Natürlich muß im wirklichen Notfall ein Ausweg schnell und problemlos zur Verfügung stehen. Dann spielen die Folgen auch keine Rolle.

Wenn schon ein Student so deppert ist diese Notfalltür unberechtigt zu öffnen kann man von weniger geistreichen möglicherweise noch weniger erwarten. Fast erstaunlich das dies nicht noch öfter passierte. Da sind geeignete Gegenmaßnahmen durchaus angesagt.

Ergo ist das organisatorisch und überwachungstechnisch so zu gestalten das einzelne "Ausreißer" danach schnell identifiziert (mittels Videoaufzeichnug der Tür) werden und möglichst kurz nach durchschreiten der Tür auch aufgehalten werden können. Dann werden möglicherweise einzelne Teilbereiche betroffen sein. Hier ging das sogar über auf das andere Terminal 2 und minimal das muß unmöglich gemacht werden. Kann mir keiner erzählen das dies nicht verhinderbar ist.


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