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Verdi legt Einspruch gegen Streikverbot ein

LSG Sky Chefs
LSG Sky Chefs, © Deutsche Lufthansa AG

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FRANKFURT -  Der angekündigte Verdi-Streik in den Lufthansa - Großküchen Frankfurt und München hat am Donnerstag aus juristischen Gründen zunächst nicht stattgefunden. Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte am Donnerstag seine vorläufige Entscheidung vom Vortag, dass der Streikaufruf gegen die Friedenspflicht verstößt.

Es erließ eine einstweilige Verfügung gegen den auf Donnerstag beschränkten Streikaufruf. Dagegen konnte Verdi noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Hessen einlegen.

Lufthansa hatte am Mittwoch eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Gericht nach Aktenlage verhängte. Die Beschäftigten seien über das Vorgehen der Lufthansa empört, erklärte die Verdi-Verhandlungsführerin Katharina Wesenick. "Das ist eine neue Qualität in der Auseinandersetzung. In den Betrieben kocht es und die Produktion läuft nicht rund."

Laut Lufthansa müssen Passagiere am Donnerstag auf inländischen und europäischen Flügen mit einem eingeschränkten Bordangebot rechnen. Auf der Langstrecke gebe es hingegen die gewohnte Versorgung, erklärte ein Unternehmenssprecher.

Verdi hatte die Beschäftigten der Lufthansa-Cateringtochter LSG Sky Chefs an den Flughäfen Frankfurt/Main und München für Donnerstag zu einem 24-stündigen Streik aufgerufen. Die Arbeitsgerichte in den beiden Städten hatten den Streik per einstweiliger Verfügung untersagt. Ob Verdi auch in München gegen die Verfügung vorgeht, wollte die Gewerkschaft aus strategischen Gründen nicht sagen.

Hintergrund des Arbeitskampfes ist der bereits beschlossene, aber noch nicht vollzogene Verkauf des Europageschäfts der Cateringtochter LSG Sky Chefs an den Schweizer Weltmarktführer Gategroup.

Gericht: "unzulässige Verlängerung der Tarifregelung"

Verdi verlangt tarifliche Absicherungen über bis zu acht Jahre für die betroffenen Mitarbeiter, möglichst in einem trilateralen Tarifvertrag zwischen Verdi, Lufthansa und Gategroup. Unter dem neuen, von asiatischen Kapitalfonds kontrollierten Eigentümer erwartet die Gewerkschaft Sparmaßnahmen und niedrigere Gehälter.

Das Gericht sah in dem Streikziel eine unzulässige Verlängerung der Tarifregelungen in dem bestehenden Vertrag zwischen der LSG und Verdi. Auch diese Bestimmungen seien durch die Friedenspflicht geschützt, führte der Vorsitzende Richter aus.

Lufthansa sieht den designierten Eigentümer Gategroup in der Pflicht. Dieser habe einen nicht näher bezifferten Betrag vorgesehen, der einem Sozialausgleich über drei Jahre entspreche. Lufthansa hatte sich bereit gezeigt, den LSG-Beschäftigten gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit noch für teils mehr als zehn Jahre Flüge zu Mitarbeiterkonditionen anzubieten.

Auch für die Weiterführung von Jobtickets wollte man sich einsetzen. Man habe sich allerdings für den Fall von Streiks vorbehalten, diese Regelungen nicht umzusetzen. Wesenick hatte in diesem Zusammenhang von einem "Erpressungsversuch" der Lufthansa gesprochen.

 Insgesamt sind bei der LSG weltweit etwa 35.500 Menschen beschäftigt. In den nun verkauften Unternehmensteilen inklusive einiger Spezialaktivitäten arbeiten nach Lufthansa-Angaben etwa 7.100 Mitarbeiter, die 2018 einen Jahresumsatz von 1,1 Milliarden Euro erwirtschaftet haben.

Das gesamte Unternehmen machte im vergangenen Jahr bei einem Umsatz von 3,2 Milliarden Euro einen operativen Gewinn (bereinigtes Ebit) von 115 Millionen Euro, lag damit aber deutlich unter der Rentabilität im Gesamtkonzern Lufthansa..
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 19.12.2019 06:05


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