Gefährliche Annäherungen
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Wenn die Schleicher von der Seite kommt

Anflug
Lufthansa Airbus A320, © Deutsche Lufthansa AG

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HAMBURG - Mehr Flugbewegungen, inkompatible Warnsysteme - im Luftraum wird es immer häufiger knapp. Nach Recherchen des NDR hat die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in den letzten vier Jahren 170 Verkehrskonflikte in Deutschland erfasst - und damit wohl nur die Spitze des Eisbergs.

"Wir müssen einem Segelflieger ausweichen" - Piloten einer E190 von Lufthansa meldeten am 18. Juli 2018 im Anflug auf Paderborn die gefährliche Begegnung umgehend an den Tower.

Die Abstände zwischen Embraer und Schleicher laut BFU-Bericht: nur 20 Meter vertikal und 50 Meter horizontal. Wenige Wochen später ziehen am Flughafen Mannheim eine Do-328 und eine Piper eng aneinander vorbei.

Keine Einzelfälle: über 170 Ausweichmanöver nach Alarm der Kollisionswarner oder unmittelbarem Sichtkontakt hat die BFU in den vergangen vier Jahren untersucht. "In den 170 Fällen war jeweils mindestens ein Fluggerät über 5,7 Tonnen beteiligt", teilt ein BFU-Sprecher auf aero.de-Anfrage mit. Erfasst wurden nach diesem Kriterium auch Zwischenfälle mit Drohnen, Segelfliegern und Ultraleichtflugzeugen.

Eine mögliche "Dunkelziffer", die der NDR in einem Bericht vermutet, könnte sich laut BFU-Sprecher daraus ergeben, dass Piloten Zwischenfälle nicht oder an andere Behörden meldeten – und daran, dass in den 170 berichteten Fällen Konflikte zwischen Fluggeräten unter 5,7 Tonnen nicht erfasst sind. 

Besonders konfliktträchtig ist laut NDR-Bericht der gemischte Luftraum, in dem Privat- und Verkehrsflugzeuge aufeinander treffen.

"Wann - nicht ob"

"Es erstaunt mich schon, dass da noch nichts passiert ist, weil wir genügend Berichte haben, wo es eben ganz knapp war, wo Flugzeuge nur per Zufall aneinander vorbeigeflogen sind", sagte Felix Gottwald von der Vereinigung Cockpit. "Das hätte auch krachen können. Von daher ist es nur eine Frage, wann so etwas passiert und nicht ob."

Als Ursachen gelten die steigende Zahl an Flugbewegungen und inkompatible oder nicht vorhandene Kollisionswarnsysteme. Der Deutsche Segelflugverband sieht eng getaktete Flugpläne als weiteren Faktor. Um Zeit wettzumachen, werde "der geschützte Luftraum für den kommerziellen Luftverkehr verlassen."
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 11.12.2019 08:35

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Beitrag vom 14.12.2019 - 15:26 Uhr
Also im Bericht stand bei Reinfeld (das ist kurz vor Lübeck). Zwischen Reinfeld und dem Flughafen Hamburg liegen 22 und zwischen Lübeck Blankensee und HAM 27 Nm

Ganz genau.
Der geschützte Luftraum geht bis 25 NM Radius (=50NM Durchmesser), also kurz vor Lübeck.

Der Airbus hätte nur, wie an dieser Stelle vorgesehen, in >4500ft fliegen müssen,
dann wäre es zu dieser gefährlichen Begegnung nicht gekommen.

Wenn man schon so große geschützte Lufträume hat, dann sollte man diese auch nutzen und nicht daraus (in diesem Fall nach unten) heraus fliegen.

Es ist meines Erachtens dringend erforderlich, dass die geschützten Lufträume in den ATLAS Karten wesentlich deutlicher hervor gehoben werden, um das Bewusstsein der Airline-Crews für die lateralen sowie die vertikalen Grenzen von Airspace C und D zu schärfen.

Dieser Beitrag wurde am 16.12.2019 22:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.12.2019 - 14:42 Uhr
@Oldcrow

Der geschützte Luftraum um Hamburg hat einen Durchmesser von 50NM.
Wie groß wollen Sie ihn denn noch haben?

Also im Bericht stand bei Reinfeld (das ist kurz vor Lübeck). Zwischen Reinfeld und dem Flughafen Hamburg liegen 22 und zwischen Lübeck Blankensee und HAM 27 Nm
Beitrag vom 14.12.2019 - 14:22 Uhr
Da die technischen Möglichkeiten für eine generelle Transponderpflicht noch nicht umsetzbar sind, bzw. es am Geld zur Umrüstung auf beiden Seiten "fehlt" bleibt somit nur die Erweiterung geschützter Lufträume für die kommerzielle Luftfahrt.

Der geschützte Luftraum um Hamburg hat einen Durchmesser von 50NM.
Wie groß wollen Sie ihn denn noch haben?
Selbst der Class B Airspace um New York JFK oder Miami haben nur 40NM Durchmesser!

Was im Umkehrschluss nicht heißt, dass die GA dort nicht fliegen darf, sondern nur das man z.B. für Segelflieger bestimmte Gebiete ausweist in denen sie ungestört fliegen können und die kommerziellen Luftfahrt eben frei bleibt.

Sie wollen also Reservate für Sportflieger.
Am besten in Afrika oder, wie von so einem Spaßvogel bereits vorgeschlagen, in Rußland?
Das ist schlicht diskriminierend.
Lesen Sie sich doch mal den ersten Satz des §1 LuftVG durch.

Dieser weist keiner Verkehrsart irgend einen Vorrang zu!

Warum also soll die kommerzielle Luftfahrt bevorzugt werden?
Damit noch mehr Bedarf an Tickets nach Malle für 19€ geweckt wird?





Dieser Beitrag wurde am 14.12.2019 14:36 Uhr bearbeitet.


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