Flugbegleiterinnen von Air Berlin, damals in roten Lederhandschuhen als Teil ihrer Uniformen, bei der Übergabezeremonie eines Airbus A320 während der ILA 2010 in Berlin, © Andreas Spaeth
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Verhandelt wird am Dienstag (9.00 Uhr) die Klage einer Stewardess auf eine Abfindung. Sie vertritt die Auffassung, dass bei der Beteiligung einer Personalvertretung der Flugbegleiter Fehler gemacht wurden.
Die Klägerin argumentiert nach Angaben des Gerichts, dass die Personalvertretung Kabine nicht wie vorgeschrieben vor der geplanten Stilllegung des Flugbetriebs eingeschaltet wurde. Sie macht geltend, die Betriebsstilllegung sei bereits mit der Kündigung der Piloten im November 2017 erfolgt und damit vor dem Versuch, einen Interessenausgleich mit der Personalvertretung der Flugbegleiter zu schließen.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte die Klage der Stewardess abgewiesen. Am Dienstag werden am Bundesarbeitsgericht weitere ähnliche Klagen von Flugbegleitern von Air Berlin verhandelt. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter etwa 3500 Flugbegleiter.
© dpa-AFX | 21.01.2020 05:55
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