Grundsatzurteil
Älter als 7 Tage

Keine Abfindungen für Flugbegleiter von Air Berlin

Air Berlin Pilot und Flugbegleiterin
Air Berlin Crewmitglieder, © Air Berlin

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BERLIN - Fast zweieinhalb Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen.

In einer Grundsatzentscheidung zu vier Streitfällen entschied der Erste Senat am Dienstag in Erfurt, dass dem Kabinenpersonal der einstigen Airline keine Zahlungen des Insolvenzverwalters als Nachteilsausgleich zustehen (1AZR 149/19). Sie bestätigten damit Urteile der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Berlin-Brandenburg.

Beim höchsten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt seien etwa 450 Klagen von Flugbegleitern von Air Berlin auf Abfindungen eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher. Die Kläger müssten jetzt entscheiden, ob sie ihr Anliegen weiter verfolgen wollten.

Hunderte weitere Verfahren liegen nach Schätzung von Juristen bei den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter etwa 3.500 Flugbegleiter.

Für den Präzedenzfall sorgte eine Stewardess aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte ihre Kündigung Ende Januar 2018 mit Wirkung zu Ende April erhalten. Ihr Anwalt argumentierte in den Verhandlungen, die Personalvertretung Kabine sei nicht wie vorgeschrieben vor der geplanten Stilllegung des Flugbetriebs eingeschaltet worden.

Die Klägerin machte geltend, die Betriebsstilllegung sei bereits mit der Kündigung der Piloten im November 2017 erfolgt und damit vor dem Versuch, einen Interessenausgleich mit der Vertretung der Flugbegleiter zu schließen. Wegen dieses Verstoßes sei ein Nachteilsausgleich zu zahlen - quasi eine Strafabfindung.

Dieser Argumentation folgte das Bundesarbeitsgericht nicht. Die Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt, sagte, "das Problem bei Fluggesellschaften ist, dass es verschiedene Personalvertretungen für einzelne Beschäftigtengruppen gibt". Damit sei die Entwicklung im Bereich Cockpit nicht ausschlaggebend. Bei ihren eigenen Belangen sei die Personalvertretung der Flugbegleiter mit dem Versuch eines Interessenausgleichs beteiligt worden.

Im kommenden Monat stehen erneut Klagen von ehemaligen Mitarbeitern von Air Berlin zur Verhandlung in Erfurt an. In nochmals etwa 450 Fällen gehe es um Kündigungsverfahren, sagte der Gerichtssprecher
© dpa-AFX, aero.de | 21.01.2020 15:07

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Beitrag vom 22.01.2020 - 19:23 Uhr
... bzw. dachte, man ist bei der Verdi trügerischerweise gut aufgehoben ...
Ich bin mir etwas unsicher, was genau die Gewerkschaft mit dem Aus von AB zu schaffen hat bzw. wo die Verdi Verantwortung genau liegen soll. Da könnte man sonst gegen Verdi klagen, oder?
Beitrag vom 22.01.2020 - 14:02 Uhr
Was ist denn mit all den anderen ehemaligen Mitarbeitern? Wollen die nichts oder haben die einfach kapiert was los ist?

Im kapieren sind ja so einige etwas träge oder? Vielleicht war nicht jeder rechtsschutzversichert, bzw. dachte, man ist bei der Verdi trügerischerweise gut aufgehoben, oder die Rechtsschutzversicherung geht nur bei zu einer bestimmten Instanz mit. Aus eigener Tasche den veranschlagten Streitwert zu zahlen, ohne Garantie auf Erfolg ist ja doch ziemlich mutig in meinen Augen. Oder man wollte einfach mit dem Thema abschließen.

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Beitrag vom 22.01.2020 - 01:13 Uhr
Was ist denn mit all den anderen ehemaligen Mitarbeitern? Wollen die nichts oder haben die einfach kapiert was los ist?


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