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Airline soll Hund für Flugausfall entschädigen

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KOPENGAGEN - Eine dänische Regional-Airline soll einem Hund Entschädigung zahlen - wegen eines ausgefallenen Kurzstreckenflugs in Italien.

"Das ist so verrückt, wie es sich anhört. Aber die Geschichte ist wahr", sagte der Chef der Fluggesellschaft Danish Air Transport (DAT), Jesper Rungholm, der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund des kuriosen Falls ist eine EU-Verordnung, in der Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen geregelt sind - und die Rungholm für höchst umstritten hält. In der konkreten Sache geht es um einen Vierbeiner namens Jack und einen Morgenflug aus dem sizilianischen Palermo zur Insel Lampedusa, der am 14. Januar aus technischen Gründen ausfiel. Laut EU-Verordnung 261 haben Passagiere in solch einem Fall Anspruch auf Entschädigung.

"Wir haben die Forderung von zwei italienischen Passagieren erhalten, die mit diesem Hund gereist sind", sagt Rungholm. Für den Hund habe das Paar ein Ticket für 27 Euro gekauft. Die Entschädigungsforderung ist mit 250 Euro fast zehnmal so hoch - diese Summe steht so auch in Artikel 7 der EU-Verordnung für Flüge mit einer Strecke von unter 1.500 Kilometern.

Ein Problem sei, dass die Verordnung nicht festlege, ob ein Fluggast ein Mensch sein müsse, um Anspruch auf Kompensation zu haben, sagte Rungholm. An die beiden Hundebesitzer seien bereits je 250 Euro gezahlt worden, für Jack aber bislang noch nicht. "Wir haben den Ratschlag erhalten, dass wir zahlen müssen", sagt Rungholm. "Aber: Der Hund gilt als Eigentum. Sie können keine Entschädigung fordern für Eigentum." Die Airline habe die Zahlung nicht zurückgewiesen, suche aber eine rechtliche Lösung.

Zuerst hatte das Online-Nachrichtenportal AeroTelegraph über Jacks Fall berichtet. Die Chefin des Interessenverbands European Regions Airline Association, Montserrat Barriga, hatte sich bereits vor einigen Tagen erbost über die Forderung geäußert. "Man könnte meinen, dass das eine Anekdote ist", schrieb sie auf Twitter.

Es sei jedoch vielmehr ein weiterer Beweis für die Gier von einigen, die damit die Arbeit von Fluglinien beeinträchtigten. Ihren Angaben zufolge ist Jack der erste Hund, für den Kompensation nach EU 261 gefordert wurde.
© dpa-AFX, aero.de | 08.02.2020 13:02

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Beitrag vom 08.02.2020 - 22:31 Uhr
Die Lösung dieses komplizierten Falls ist doch ganz einfach: Danish Air Transport lässt Jack Knochen und Hundekuchen im Gegenwert von 250 € zukommen.
Beitrag vom 08.02.2020 - 20:55 Uhr
Irgendwie finde ich das Ganze komisch!
Aber auch typisch das sich jemand versucht aus bestehendem Recht zu bereichern- ein Zeichen unserer überreglemtierten Welt und der Auswüchse daraus.
Meine Empfehlung: Zahlen, sich zurück lehnen und drüber lachen ( und natürlich den nächsten Hund einfach nicht mehr annehmen).
Da zahlen dann die„Normalen“ den Preis dafür das irgendein Honk das Ganze torpediert hat.
Beitrag vom 08.02.2020 - 17:00 Uhr
Wenn der Hund auf ein Ticket akzeptiert wurde, wäre das zumindest eine Begründung. Denn das wäre ja eindeutig falsch. Ein Haustier fliegt als Gepäck, egal ob als PETC in der Kabine (klein, Bus zu ca. 5Kg) oder als AVIH im Gepäckraum. Die Bezahlung geht als Übergepäck bzw Tier-Sonderrate. Nicht mittels eines Flugscheines.


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