Schlappe für Ryanair
Älter als 7 Tage

Gericht stärkt Passagierrechte bei Streiks

Streik bei Lufthansa
Streik bei Lufthansa, © Lufthansa

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FRANKFURT - Das Landgericht Frankfurt hat die Rechte von Reisenden bei Flugausfällen wegen eines Streiks gestärkt.

Passagiere haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern, entschied das Gericht am Donnerstag in Frankfurt.

Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bedeutet zunächst eine Schlappe für den Billigflieger Ryanair. Das Landgericht lies Berufung zum Oberlandesgericht zu. (Aktenzeichen 2-24 O 117/18)

Im Konflikt mit Ryanair um den Abschluss eines Tarifvertrages hatte die Pilotengewerkschaft Cockpit im August 2018 zu einem Streik aufgerufen. Zahlreiche Verbindungen mussten gestrichen werden. Mehrere betroffene Reisende traten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab. Dessen Klage auf Ausgleich hatte dem Gericht zufolge Erfolg.

"Die Beklagte hat sich um die Anmietung anderer Fluggeräte einschließlich Besatzung überhaupt nicht bemüht und keinen Kontakt mit anderen Luftfahrtunternehmen aufgenommen", stellte die Kammer des Landgerichts fest. Deswegen hätten trotz des Pilotenstreiks keine "außergewöhnlichen Umstände" vorgelegen, die eine Haftung der Airline nach der sogenannten Fluggastrechteverordnung ausschlössen.
© dpa-AFX, aero.de | 30.01.2020 16:55

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Beitrag vom 31.01.2020 - 13:20 Uhr
Von Juristerei habe ich null Ahnung, aber dieses Urteil finde ich potentiell interessant. Während etwa die LH Passage immer belegen können wird, dass sie im Streikfall ihre riesige und komplexe Intercont Ops nichts so easy durch Wetlease stemmen kann, sieht dies gerade für kleinere, bisher deutlich schlechter gestellte Unternehmen innerhalb einer Airline Gruppe schon anders aus. Wenn etwa bei SXD gestreikt wird, die SXD/LHG keine „außergewöhnlichen Umstände“ geltend machen kann und pro Tag sechs 330 ihre geplanten zwei legs _nicht_ fliegen, macht das 300 (paxe) mal 6 (Flieger) mal 2 (legs) mal 600 Euro etwa zwei Millionen Entschädigung pro Streiktag. Auch bei Buzz oder Lauda könnte diese Argumentation greifen, natürlich mit anderen Zahlen. Vielleicht verlängert das den Hebelarm der Belegschaften dieser Unternehmen.

Der Haken an der Sache ist, dass das Urteil - wie im Artikel erwähnt - noch nicht rechtskräftig ist und Revision zum Oberlandesgericht zugelassen wurde. Bei der grundsätzlichen Bedeutung vermute ich, dass die hier konkret betroffene Ryanair in Revision gehen wird - Ausgang offen.

Unmittelbar würde das Urteil vor allem natürlich die Passagiere stärken, die nicht einfach so mit dem Hinweis auf den Streik abzuwimmeln wären. Aber Sie haben natürlich Recht: Es würde mittelbar auch die Belegschaften stärken, denn Streiks könnten für die Arbeitgeber schnell noch teuerer werden - wobei eine Ryanair als klassischer "Hardcore-LCC" zwar anders strukturiert ist (keine Langstrecke, weitgehende Gleichheit der Flotte usw.), von der Flottengröße und dem Umfang ihrer Operations der Lufthansa aber nicht nachsteht und eigentlich auch relativ einfach darlegen können sollte, dass sie damit und mit ihren eng getakteten Umläufen bei einem Streik nicht so easy durch Wetlease Ersatz schaffen kann...
Beitrag vom 31.01.2020 - 12:17 Uhr
Von Juristerei habe ich null Ahnung, aber dieses Urteil finde ich potentiell interessant. Während etwa die LH Passage immer belegen können wird, dass sie im Streikfall ihre riesige und komplexe Intercont Ops nichts so easy durch Wetlease stemmen kann, sieht dies gerade für kleinere, bisher deutlich schlechter gestellte Unternehmen innerhalb einer Airline Gruppe schon anders aus. Wenn etwa bei SXD gestreikt wird, die SXD/LHG keine „außergewöhnlichen Umstände“ geltend machen kann und pro Tag sechs 330 ihre geplanten zwei legs _nicht_ fliegen, macht das 300 (paxe) mal 6 (Flieger) mal 2 (legs) mal 600 Euro etwa zwei Millionen Entschädigung pro Streiktag. Auch bei Buzz oder Lauda könnte diese Argumentation greifen, natürlich mit anderen Zahlen. Vielleicht verlängert das den Hebelarm der Belegschaften dieser Unternehmen.


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