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Die Begründung des Gerichts: die österreichische Ryanair-Tochter Laudamotion sei im Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis nicht als Veranstalter eingetragen. Als Vorbedingung brauche es eine Insolvenzversicherung, um Kunden im Falle einer Pleite zu schützen, erklärte das Gericht der Tageszeitung "Kurier".
Der Zeitung gegenüber entgegnete Laudamotion-Chef Andreas Gruber, Lauda würde über eine "ausreichende" Gruppenversicherung des Anbieters IPP für Ryanair verfügen, die in allen Ländern akzeptiert werde. Die Nachfrage für Pauschalangebote sei aber noch sehr gering. Als Start-Up prüfe man derzeit noch alle erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen.
© aero.at | 05.02.2020 08:46
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