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Dazu gehöre auch eine Änderung der Gesetzgebung zur Slot-Vergabe, teilte die Kommission auf Anfrage mit.
Fluggesellschaften müssen ihre Start- und Landerechte an großen Verkehrsflughäfen während eines Flugplans zu 80 Prozent tatsächlich nutzen, um die gleichen Slots in der folgenden Saison zu behalten.
Weil die Fluggastzahlen infolge der Coronavirus-Krise deutlich zurückgegangen sind, haben etliche Airlines ihre Flugpläne in den vergangenen Wochen stark zusammengestrichen. Damit laufen sie Gefahr, ihre Start- und Landerechte zu verlieren.
Lufthansa hat am Montag eine "vorübergehende Aussetzung der geltenden Slot-Regularien" gefordert. "Hier muss die EU-Kommission jetzt gezielt handeln", teilte Lufthansa mit. "Andernfalls müssten Airlines mit leeren Flugzeugen fliegen, nur um ihre Slots zu sichern."
Bei Flügen von und nach China und Hongkong waren die Slot-Koordinatoren der EU schon übereingekommen, dass die Unternehmen in Bezug auf die Start- und Landerechte "höhere Gewalt" geltend machen und ihre Slots unter bestimmten Bedingungen behalten können.
Bei Flügen zu anderen Zielen wertet die Kommission ihren Angaben zufolge derzeit alle vorhandenen Daten über die Auswirkungen von Covid-19 auf die Branche aus.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Lufthansa | 09.03.2020 13:59
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