Entlastung von Airlines
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Regierung: Gutscheine statt Erstattung für Touristen

Eurowings Airbus A320 OE-IQA
Eurowings Airbus A320 OE-IQA in Salzburg, © Flughafen Salzburg

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BERLIN - Bei stornierten Flügen und Pauschalreisen sollen Konsumenten nach Vorschlägen aus der Bundesregierung künftig Gutscheine erhalten anstelle von Erstattungen. Damit könnten Fluggesellschaften und Reiseveranstalter in der Corona-Krise finanziell entlastet und vor Liquiditätsengpässen bewahrt werden.

Dies argumentierten Regierungsvertreter im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur.

Er mache sich um die Veranstalter große Sorgen, sagte der Wirtschafts-Staatssekretär und Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). In den kommenden Wochen würden enorme Rückerstattungen für ausgefallene Reisen fällig. Der Branchenverband DRV gehe von 4,8 Milliarden Euro bis Ende April aus.

"Auch kerngesunde Unternehmen halten das nicht länger aus. In der Tat könnte eine Gutscheinlösung hier Liquidität sichern." Es sei aber wichtig, dass der Kunde sicher bleibe, dass sein Geld nicht verloren geht. Dies müsse auf eine ordentliche Grundlage gestellt werden, sagte Bareiß.

DRV-Präsident Norbert Fiebig hatte für den Fall von Reisegutschriften eine staatliche Garantie für die Kunden vorgeschlagen. Das geltende Reiserecht sehe diese Lösung bislang nicht vor. "Wenn die Bundesregierung die Reisewirtschaft in ihrer bestehenden Form erhalten will, brauchen wir Lösungen, die auf die Branche zugeschnitten sind", sagte Fiebig. Die Aufwendungen für Stornierungen von Reisen wegen der weltweiten Reisewarnung müssten mit einer "schnellen und unbürokratischen Beihilfe" ausgeglichen werden.

Auch die Luftverkehrsbranche brauche Entlastungen, damit ihre Liquidität sichergestellt bleibe, sagte der Regierungs-Koordinator für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU). "Die Airlines sollten die Möglichkeit bekommen, Gutscheine für Kunden auszustellen - diese könnten sie dann einlösen, wenn der Flugbetrieb wieder hochgefahren wird oder später auch auszahlen lassen. Dies würde die Airlines und am Ende die Steuerzahler finanziell deutlich entlasten."

Lufthansa und andere Gesellschaften versuchen derzeit, ihre Kunden von konkreten Erstattungsanträgen für stornierte Flüge abzuhalten. Sie gewähren aktuell lange Fristen, um die bereits bezahlten Tickets auf andere Flüge im Laufe des Jahres umzubuchen. Lufthansa bietet dafür sogar einen Bonus von 50 Euro an. In den professionellen Buchungssystemen etwa für Reisebüros hat der Konzern die automatisierte Erstattung einseitig gestoppt.

Zur geplanten Erhöhung der Ticketsteuer am 1. April sagte Jarzombek, diese sei von der Branche nicht als vorrangiges Problem beschrieben worden. "Derzeit wird kaum Luftverkehrssteuer gezahlt, weil sie sich nach der Anzahl der tatsächlichen Passagiere richtet. Andere Abgaben belasten die Branche derzeit mehr." Es sei aber wichtig, Gebührensprünge beim Wiederhochfahren des Betriebs zu vermeiden, etwa bei den Gebühren für die Flugsicherung.

Insgesamt leidet der Luftverkehr wie wohl keine zweite Branche unter den Folgen der Corona-Pandemie. Der Verkehr ist weltweit drastisch zurückgegangen, in Europa ist im Vergleich zum Vorjahr nicht einmal mehr jeder vierte Flieger unterwegs. Den Airlines droht im laufenden Jahr nach Schätzungen ihres Weltverbandes IATA ein Umsatzrückgang von bis zu 252 Milliarden US-Dollar (233 Mrd Euro), was einem Anteil von 44 Prozent der Erlöse aus 2019 entsprechen würde.

Die Reisewarnung der Bundesregierung wegen der Corona-Krise gilt vorerst bis Ende April und betrifft damit auch die Osterferien. Auch die Reisebüros benötigten dringend Unterstützung, mahnte DRV-Präsident Fiebig. Diese müssten bereits erhaltenen Provisionen an die Veranstalter zurückführen. "Das werden auch viele Reisebüros nicht stemmen können", warnte Fiebig.
© dpa | 26.03.2020 05:30

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Beitrag vom 27.03.2020 - 01:38 Uhr
Wissen Sie, mir zahlt keiner was
für die Einbußen die der Virus mit sich bringt.

Ich weiss auch nicht wie es schließlich
weiter geht mit meiner eigenen Situation.

Aber das Geld für meine offenen Tickets
hätte ich jetzt doch ganz gerne zurück,
denn ich bin ja nicht das Kreditinstitut
der Airlines.

Ich/wir zahlen am Ende ja sowieso noch
für die Airlines, über das Steuersäckl, 
sei es als 'Soforthilfe' oder auch im Falle
einer eventuellen Verstaatlichung!

Keine Leistung (und durch Kurzarbeit kaum Kosten) = Geld zurück.

Ähm, und wer zahlt noch für die Kurzarbeit...
Beitrag vom 26.03.2020 - 16:35 Uhr
Herr Bareiß hat wohl Lagerkoller. Erstens ist die Erstattung der Flugpreise bei Ausfall der Beförderung bereits durch EU Verordnung umgesetzt, daher kann der Vorschlag national gar nicht mehr umgesetzt werden. Das betrifft im übrigen nicht nur den Luftverkehr. zweitens erachte ich eine allein schon nationale Mehrheit hier sehr fraglich, geschweige denn eine europäische. Also viel lärm um nix. Aber vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH


.... ich denke, diese Anmerkung (vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH ) ist nicht so abwaegig?!?!?! ;-o

Ich finde es traurig dass die Politik hier nicht mit einer praktikablen Hilfe für die Industrie kommt. Unterstellt den Fall das die VO morgen geändert wird, könnte diese nur bisher nicht stornierte Flüge erfassen.

Grundsätzlich ist die Idee, keine Rückzahlung des Preises vorzusehen wenn die Beförderung nicht erbracht wird höchst kritisch.

Ich finde die derzeitige Methodik grundsätzlich in Ordnung. Ja du hast einen Anspruch aber wir können es dir (derzeit) kein Geld geben. Wenn du Geld willst musst du es dir nehmen. Oder akzeptiere den Gutschein.

Dieser Beitrag wurde am 26.03.2020 16:36 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 26.03.2020 - 15:38 Uhr
Herr Bareiß hat wohl Lagerkoller. Erstens ist die Erstattung der Flugpreise bei Ausfall der Beförderung bereits durch EU Verordnung umgesetzt, daher kann der Vorschlag national gar nicht mehr umgesetzt werden. Das betrifft im übrigen nicht nur den Luftverkehr. zweitens erachte ich eine allein schon nationale Mehrheit hier sehr fraglich, geschweige denn eine europäische. Also viel lärm um nix. Aber vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH


.... ich denke, diese Anmerkung (vielleicht hört man ja bald wieder Sätze a la : Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH ) ist nicht so abwaegig?!?!?! ;-o


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