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Das österreichische Arbeitsgesetz verlangt bei einem Antrag auf Kurzarbeit neben der Zustimmung aller Sozialpartner die Einbeziehung des Betriebsrats. Nach wie vor verweigert das Unternehmen dessen Anerkennung.
Die Begründung: der im Oktober letzten Jahres wiedergewählte Betriebsratvorstand gehöre nicht mehr dem Unternehmen an, damit sei das Ergebnis der Wahl ungültig. Eine gerichtliche Entscheidung zur Kündigung einiger Betriebsratmitglieder steht noch aus.
Ersatzweise haben zuletzt 553 von 559 Mitarbeitern des Wiener Flugpersonals dem Antrag persönlich zugestimmt. Entsprechende Anträge für die Lauda-Mitarbeiter in Deutschland und Spanien seien problemlos angenommen worden.
Dennoch verweigert die Gewerkschaft vida die Zustimmung zu Laudas Antrag auf Kurzarbeit. In dem Schreiben wirft die Lauda Geschäftsleitung der Regierung Untätigkeit vor und verweist auf die schnelle Bewilligung von Kurzarbeit bei Mitbewerber Austrian Airlines. Das Verhalten von Gewerkschaft und Regierung gefährde die Jobs von über 550 Mitarbeitern.
Inzwischen habe die Laudamotion-Mutter Ryanair Holding zugesagt, im Falle eines Scheiterns der Bewilligung für Kurzarbeit befristet bis Ende April die Hälfte der Gehaltsansprüche zu finanzieren. Ohne Perspektive über April hinaus bedeutet dies für die Lauda-Mitarbeiter einen weiteren, drastischen Einkommensverlust. Bei Kurzarbeit stünde den Crews eine sechsmonatige Fortzahlung ihrer Bezüge in Höhe von 80 bis 90 Prozent ihres Gehalts zu.
Mit ihrer Eingabe am Mittwochnachmittag bei EU-Kommissarin Margarethe Vestager (Wettbewerb) und Adina Valean (Transport) interveniert Lauda gegen die östereichische Regierung. Zudem kündigte Lauda eine Klage gegen die Gewerkschaft vida an.
Wie austrianavation.net am Mittwoch Abend meldete, soll vida inzwischen gemeinsam mit dem von Lauda nicht anerkannten Betriebsrat nun doch einer Sozialpartnervereinbarung zugestimmt haben. Damit sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Arbeitsmarktservice des Landes Niederösterreich den Antrag auf Kurzarbeit erfüllen kann.
Eine Kündigung der Mitarbeiter sei inzwischen vom Tisch. Mangels Zustimmung des in die Verhandlungen nicht eingebunden Betriebsrats habe das Arbeitsmarktservice die Voranmeldung zur Kündigung von 559 Mitarbeiern des fliegenden Personals abgelehnt und damit eine Kündigung nach Ablauf einer Frühwarnfrist von 30 Tagen unterbunden. Die alternativ beantragte Kurzarbeit für Piloten und Flugbegleiter ist aber nach wie vor noch nicht genehmigt.
© aero.at | Abb.: Laudamotion | 01.04.2020 19:19
Kommentare (14) Zur Startseite
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Ich denke, hier wird klar, warum vida zunächst nicht zugestimmt hat. Weil sie ganz genau wussten, dass Lauda mit den Kündigungen nicht durchkommen wird.
Dieser Beitrag wurde am 04.04.2020 19:28 Uhr bearbeitet.
Der Markt. Das Schicksal der Airlines liegt in Händen der Nachfrage, post-Corona nach Öffnung der Märkte.
@contrail: Ja eigentlich hast du Recht, aber da ein Betriebsrat auch betriebsangehörig sein muss und Lauda das mit der Kündigung erledigt hat, ist der Betriebsrat zur Zeit nicht ordnungsgemäß vorhanden. Dass die Kündigung später vor Gericht natürlich im Zweifelsfalle zurück genommen/einkassiert wird und somit ein ordentlicher Betriebsrat vorhanden ist, ist dann klar :)
Soweit man das recherchieren konnte wurde nur der BR Vorsitzenden gekündigt. Das hieße, es gibt weiterhin einen Betriebsrat.
Grundsätzlich, wenn die Kündigung ausgesprochen wird muss der Betriebsrat in bestimmten Fristen zustimmen, oder auch nicht. Dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit ein Zustimmungsersatzverfahren einzuleiten. Bis zu dessem Abschluß ruht die Kündigung. Da das noch läuft wäre die BRV noch nicht rechtmäßig gekündigt. Zumindest In D.
Das ganze Ding bei Lauda ist mächtig kompliziert und es werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Mal schauen, wer da die Oberhand behält.
Dieser Beitrag wurde am 03.04.2020 08:21 Uhr bearbeitet.