EU-Kommission
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Berlin hat Lufthansa-Rettung noch nicht angemeldet

Lufthansa Airbus A320neo
Lufthansa Airbus A320neo, © Lufthansa

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BRÜSSEL - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben bislang nicht mit der abschließenden Prüfung des Lufthansa-Rettungspakets begonnen. Die dafür notwendige Notifizierung sei bislang nicht erfolgt, sagte eine Sprecherin in Brüssel. Es gebe noch keine Entscheidung.

Zu Auflagen, die die Kommission für ihre Zustimmung zum Rettungspaket verlangen könnte, wollte sich die Sprecherin nicht äußern. Aus CDU-Kreisen hatte es zuletzt geheißen, die Kommission wolle die Lufthansa zur Abgabe von Start- und Landerechte an den Hauptstandorten Frankfurt und München bewegen.

Die Sprecherin verwies in diesem Zusammenhang lediglich erneut darauf, dass die Regeln für Corona-Hilfen bei Fällen wie der Lufthansa "zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung eines wirksamen Wettbewerbs" vorsehen. Diese müssen von den jeweiligen Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden und können zum Beispiel "strukturelle oder verhaltensbezogene Verpflichtungen" umfassen.

Verlangt werden die Vorschläge bei Rekapitalisierungsmaßnahmen ab einer Höhe von 250 Millionen Euro, wenn diese an Unternehmen gehen, die auf mindestens einem der für sie relevanten Märkte über beträchtliche Marktmacht verfügen.

"Wir wenden die klar formulierten Regeln auf die angemeldeten Maßnahmen aller Mitgliedstaaten gleich an", betonte die Kommissionssprecherin am Dienstag. Sie wandte sich damit indirekt gegen aus Deutschland kommende Vorwürfe, dass überzogene Auflagen gefordert werden könnten.

Die Brüsseler Behörde hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Sieht sie diese Gefahr bei dem geplanten Lufthansa-Paket, könnte sie theoretisch besondere Auflagen fordern.

Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend vergütet wird. Zudem dürfen staatliche rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten.
© dpa | Abb.: Lufthansa | 26.05.2020 13:44


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