Germanwings-Prozess
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"Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe"

Absturzstelle 4U9525
Absturzstelle 4U9525, © BEA

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ESSEN - Die Lufthansa AG muss den Hinterbliebenen der Opfer des Germanwings-Absturzes vom März 2015 kein zusätzliches Schmerzensgeld zahlen.

Das Landgericht Essen hat am Mittwoch die Klagen von acht Angehörigen abgewiesen. Am 24. März 2015 hatte der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert, wie die Ermittlungen ergaben.

Nach Ansicht der Richter waren für die Prüfung, ob der Mann überhaupt flugfähig war, jedoch nicht die Lufthansa oder die ebenfalls beklagte Flugschule in den USA verantwortlich. "Die Flugsicherheit ist eine staatliche Aufgabe", sagte Richter Lars Theissen.
© dpa-AFX, aero.de | 01.07.2020 15:56

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Beitrag vom 02.07.2020 - 16:20 Uhr
Ein sehr komplexes Thema und wirklich nicht einfach zu beantworten. Ein depressiver Mensch am Boden kann im schlimmsten Fall sich selbst umbringen oder noch einige andere mitreißen. Aber ein Pilot im Cockpit hat eben das Leben von 150 oder mehr Leuten in der Hand und ein Suizidversuch wäre auf jeden Fall erfolgreich.
Also hier muss m.M. der persönliche Datenschutz gegenüber dem Schutz der vielen Menschenleben zurückstehen. Da Behörden selten in der Lage sind den Gesundheitszustand im Einzelfall ausreichend zu überwachen muss der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen die eine dem Individuum gegenüber respektvolle aber eben auch wirkungsvolle Überwachung des Gesundheitszustandes der Cockpitcrew durch den Arbeitgeber gewährleisten. Momentan fliegen noch 2 Piloten. Irgendwann wird auch das Single Pilot Cockpit kommen. Spätestens dann muss es Lösungen geben. Vielleicht durch mehr Autonomie bei der Flugsteuerung und Antikollisionssystemen.
Ich denke im Zuge der Technologieentwicklung für Autonomes Fahren > Gen.2, UAS, Personal Airtaxis werden zuverlässige technische Lösungen gebraucht und entwickelt. Ich hoffe zumindest darauf.

Es ist in der Tat ein sehr komplexes Problem - insgesamt noch schwieriger als bei dem Crash der Germanwings-Maschine, wo immerhin eine manifeste Vorerkrankung des späteren Täters vorlag, auf deren Grundlage unter anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen und äußeren Umständen ein rechtzeitiges Flugverbot hätte ausgesprochen werden können. Bei den meisten bisher aufgetretenen sogenannten erweiterten Pilotensuiziden war das aber nicht der Fall. Weder beim Silk-Air-Flug 185 von 1997 noch beim LAM-Flug 470 von 2013 hatte der mutmaßliche Täter eine psychische Vorerkrankung, die Tat erfolgte jeweils aus privaten Lebenszusammenhängen heraus, die viele Menschen treffen oder treffen können, ohne dass sie deshalb zu Tätern werden, die anderen Menschen das Leben nehmen: der Silk-Air-Pilot hatte viel Geld durch Spekulationen an der Börse verloren, der LAM-Pilot familiäre Probleme (Ehescheidung, Unfalltod eines Kindes). Bis zu ihrer Tat hatten beide völlig einwandfreie berufliche Laufbahnen, niemand hielt sie im Vorfeld einer solchen Tat für fähig und es gab keine Anzeichen dafür, dass sie eine solche Tat planten. Sollte Flug MH 370 aus 2014 ebenfalls ein erweiterter Pilotensuizid gewesen sein, wäre es ein noch verschärfter Fall, da keiner der beiden möglichen Täter über ein erkennbares Motiv verfügte, ausser dass einer der beiden Piloten ein engagierter Gegner der damaligen Regierungspartei seines Landes war - aber ist so etwas wirklich ein Tatmotiv?

Prophylaxe ist in solchen Fällen praktisch nicht möglich. Kein Arbeitsgericht würde die Entlassung eines Piloten mittragen, weil dieser privat gerade eine Ehescheidung zu bewältigen hat oder sich womöglich für eine etwas merkwürdige politische Partei begeistert - und das völlig zu Recht.

Kein Mensch kann wirklich hinter die Stirn seines Mitmenschen blicken und daher wirklich wissen, was dort gerade vor sich geht. Und im Gegensatz zu den meisten Tieren sind Menschen zu extremen, tödlichen Aggressionen gegen Artgenossen befähigt. Das scheint mir hier das Kernproblem zu sein. Das würde aber bedeuten: Solange zum Fliegen Piloten nötig sind kann es auch zu solchen Amoktaten kommen.
Beitrag vom 02.07.2020 - 11:51 Uhr
Es wurden doch seitens des Staates als Gegenmaßnahme (oder doch nur Aktionismus?) umfangreiche Alkohol-, Drogenmissbrauchskontrollen für Crews eingeführt. Dies wurde damals unter anderem lautstark hier im Forum gefordert und anschließend gefeiert.

Nun da dies erfolgreich umgesetzt wurde, kann sich ein zweiter Germanwings-Selbstmord nicht mehr wiederholen.

Dieser Beitrag wurde am 02.07.2020 11:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.07.2020 - 10:32 Uhr
Ein sehr komplexes Thema und wirklich nicht einfach zu beantworten. Ein depressiver Mensch am Boden kann im schlimmsten Fall sich selbst umbringen oder noch einige andere mitreißen. Aber ein Pilot im Cockpit hat eben das Leben von 150 oder mehr Leuten in der Hand und ein Suizidversuch wäre auf jeden Fall erfolgreich.
Also hier muss m.M. der persönliche Datenschutz gegenüber dem Schutz der vielen Menschenleben zurückstehen. Da Behörden selten in der Lage sind den Gesundheitszustand im Einzelfall ausreichend zu überwachen muss der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen die eine dem Individuum gegenüber respektvolle aber eben auch wirkungsvolle Überwachung des Gesundheitszustandes der Cockpitcrew durch den Arbeitgeber gewährleisten. Momentan fliegen noch 2 Piloten. Irgendwann wird auch das Single Pilot Cockpit kommen. Spätestens dann muss es Lösungen geben. Vielleicht durch mehr Autonomie bei der Flugsteuerung und Antikollisionssystemen.
Ich denke im Zuge der Technologieentwicklung für Autonomes Fahren > Gen.2, UAS, Personal Airtaxis werden zuverlässige technische Lösungen gebraucht und entwickelt. Ich hoffe zumindest darauf.


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