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Drohne stört Flugbetrieb in Frankfurt

Flughafen Frankfurt, Terminal 1, Flugsteig B
Flughafen Frankfurt, Terminal 1, Flugsteig B, © Fraport AG

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FRANKFURT - Nach einem vorübergehenden Stopp bei Starts und Landungen wegen Drohnensichtungen hat der Frankfurter Flughafen am Montagmittag seinen Betrieb wieder aufgenommen. Dies sei seit etwa 13 Uhr der Fall, sagte ein Sprecher des Betreibers Fraport.

Mehr als eineinhalb Stunden hatte der Verkehr am größten deutschen Flughafen geruht, weil die Deutsche Flugsicherung (DFS) nach einer ersten Drohnensichtung um 11.23 Uhr keine Freigaben für Starts und Landungen mehr erteilt hatte. Anschließend gab es weitere Berichte zu Drohnensichtungen.

Laut Fraport kam es zu vereinzelten Flugausfällen. Das Unternehmen bat Passagiere, ausreichend Zeit für die Anreise einzuplanen und sich möglichst früh vor Abflug am Check-in-Schalter einzufinden. Der Betreiber empfahl zudem, den Flugstatus vorab auf den Internetseiten der Fluggesellschaften zu prüfen.

Erst vor wenigen Wochen hatte der Frankfurter Flughafen seinen Betrieb wegen Drohnengefahr für eine Stunde einstellen müssen. Mehr als 20 Flugzeuge hätten auf andere Flughäfen umgeleitet werden müssen, hatte Fraport am 8. Februar dazu mitgeteilt.

Immer wieder kommt es an deutschen Flughäfen zu Zwischenfällen mit Drohnen, die Zahl war aber zuletzt gesunken. Die DFS registrierte vergangenes Jahr 125 Behinderungen, 33 weniger als im Jahr zuvor.

110 Zwischenfälle und damit 88 Prozent wurden in der Nähe von Flughäfen bemerkt. Mit 28 Drohnensichtungen war erneut Frankfurt als größter deutscher Flughafen am häufigsten betroffen. Es folgten Berlin-Tegel (15), München (15) und Düsseldorf (12 Fälle).

Als Behinderung wird bereits die Sichtung einer Drohne durch einen Piloten gewertet, der dadurch abgelenkt sein könnte. Zur Sperrung eines Flughafens kommt es hingegen seltener, wenn Drohnen direkt am Flughafengelände gesichtet und von den Lotsen als Gefahr für den laufenden Betrieb eingeschätzt werden. Laut DFS war das im vergangenen Jahr zweimal in Frankfurt sowie je einmal in Stuttgart und Berlin-Tegel der Fall.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometern gehalten werden.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Jonathan Lampel auf unsplash (Creative Common License) | 02.03.2020 11:57

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Beitrag vom 04.03.2020 - 12:06 Uhr
Generell git die Höhenbegrenzung 100m. Nur auf Modellflugplätzen die zugelassen sind darf bis zu dessen ma. Flughöhe geflogen werden (1.000 bis 2.500 Fuss). In der Kontrllzone von Flughäfern strikt verboten. Unter 14 Jahren nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, ich meine sogar er muss zugegen sein. Also hätte man jemanden den mal rechtlich belangen kann.

Nur, @EricM , so einfach sind die nicht zu orten. Die duty time des Senders beträgt typisch 1 ms bei 100 Hz und das ganze dann im verrauschten 2,4 GHz Frequenzband. Es gibt aber sicher Möglichkeiten für Experten da schnell fündig zu werden, aber es ist halt das richtige technische Equipment erforderlich - wenn man WIRKLICH das Ziel hat den Besitzer zu erwischen.
Beitrag vom 04.03.2020 - 09:04 Uhr
Das verstehe ich auch nicht.
Drohnen haben ein charakteristisches Klangbild, das man mit Mikrofonen entlang des Zauns aufnehmen und sogar über Laufzeit-Auswerungen orten könnte.
2,4 GHz für die Steuerung ist prinzipiell Packet Radio, bei dem jeder Sender eine eindeutige ID hat. Sender können zudem klassisch angepeilt werden.

Stattdessen wartet man auf Sichtungen durch Piloten um dann den Flugbetrieb stillzulegen und die Poilzei ungezielt - und erfolglos - das Gelände absuchen zu lassen.

Man könnte fast meinen diese Vorgehensweise hätte nicht wirklich das Ziel, die Idioten zu erwischen...

Ich glaube, mit "Drohnen" sind die Quadcopter Drohnen gemeint, die locker 500-1000m hoch steigen können. Da ist der Flughafenzaun dann relativ weit weg, wenn man diese in der Höhe in der Luft neben einem ILS für bessere Fotos "parkt".
Beitrag vom 04.03.2020 - 08:43 Uhr
Ich glaube, die Idioten, die das machen sind sich der rechtlichen Konsequenzen nicht bewußt. § 315 StGb spricht eine klare Sprache. Aber unser high tech Land tut sich schwer diese zu fassen.

Das verstehe ich auch nicht.
Drohnen haben ein charakteristisches Klangbild, das man mit Mikrofonen entlang des Zauns aufnehmen und sogar über Laufzeit-Auswerungen orten könnte.
2,4 GHz für die Steuerung ist prinzipiell Packet Radio, bei dem jeder Sender eine eindeutige ID hat. Sender können zudem klassisch angepeilt werden.

Stattdessen wartet man auf Sichtungen durch Piloten um dann den Flugbetrieb stillzulegen und die Poilzei ungezielt - und erfolglos - das Gelände absuchen zu lassen.

Man könnte fast meinen diese Vorgehensweise hätte nicht wirklich das Ziel, die Idioten zu erwischen...


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