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Das sieht ein Vorschlag für eine neue Slot-Verordnung vor, den die EU-Kommission in Brüssel am Freitag vorlegte.
Normalerweise können sich die Fluggesellschaften einer Fortschreibung ihrer Start- und Landerechte nur sicher sein, wenn sie diese in der entsprechenden Vorsaison zu mindestens 80 Prozent genutzt haben. Diese Regelung setzt der Vorschlag wegen der Virus-Krise vorübergehend aus.
Die Airlines haben wegen des Passagierrückgangs im Winterflugplan 2019-2020 und im Sommerflugplan 2020 schon so viele Flüge abgesagt, dass sie unter die 80-Prozent-Schwelle geraten, wie die Kommission zu ihrem Vorschlag erklärt.
Die Buchungen für März bis Juni lägen - außerhalb Italiens - nach Zahlen des Luftfahrtverbands IATA um 40 bis 60 Prozent unter denen des Vorjahreszeitraums. Die Buchungen von und nach Italien hätten Anfang März um 50 Prozent niedriger gelegen; nur 40 Prozent der Sitzplätze waren besetzt. Europäische Flughäfen erwarteten 67 Millionen Passagiere weniger im ersten Quartal 2020.
Die Koordinatoren, die für jede Saison die Start- und Landerechte vergeben, sollen dem Vorschlag zufolge den Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2020 so behandeln, als ob die Fluggesellschaften ihre zugeteilten Slots tatsächlich genutzt haben. Für Flüge nach China soll das auch für die Periode vom 23. Januar bis zum 29. Februar gelten.
Sollte die Krise länger dauern, könnte die Kommission den Zeitraum laut Vorschlag noch verlängern. Damit die geänderte Verordnung in Kraft treten kann, müssen das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Rat zustimmen.
© dpa-AFX, aero.de | 13.03.2020 15:52
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