Reiserecht
Älter als 7 Tage

Entschädigung bei vorsorglicher Flugannullierung

BERLIN - Am kommenden Tag droht Schlechtwetter, daher streicht die Airline schon am Vorabend vorsorglich den Flug: Reisenden steht in diesem Fall eine Entschädigung nach EU-Recht zu, entschied das Landgericht Berlin.

Eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechtsverordnung steht den Passagieren immer dann zu, wenn sich die Fluggesellschaft bei Annullierungen und langen Verspätungen nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Dabei handelt es sich um Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegen. Schlechtes Wetter wie Sturm und Gewitter kann durchaus darunter fallen.

Bei einer von der Flugsicherung angeordneten Einschränkung der Flüge wegen Schlechtwetters hätte es sich laut Gericht um einen außergewöhnlichen Umstand gehandelt - doch eine solche Anordnung lag nicht vor.

Freiwillige Streichung des Fluges

Vielmehr entschied sich die Fluggesellschaft auf Basis eigener Prognosen freiwillig zur Streichung des Fluges. Man habe aufgrund des angekündigten schlechten Wetters "totales Chaos am Tag der Flugoperation" gefürchtet, so die Airline.

Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Die reine Vermutung, es könnte zu Flugbeschränkungen kommen, reiche nicht aus, um den Zahlungsanspruch zu verweigern.

Dabei spielte es keine Rolle, dass die Flugsicherung am Folgetag die Zahl der Flüge tatsächlich leicht reduzierte. Eine Airline müsse ihren Flugplan so gestalten, dass kleinere Störungen des Betriebsablaufs zu verkraften seien.

Über das Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Juni 2019 berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
© dpa | 21.07.2020 13:12

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Beitrag vom 22.07.2020 - 08:26 Uhr
Das Problem ist doch, dass die Airline mit dem Passagier machen kann was sie will. Wenn ich mir in drei Monaten ein Hotel und Flug reserviere, dann kann die Airline zwei Wochen vorher immernoch vom Vertrag zurücktreten. Ich als Passagier kann das nicht. Gleiches bei solchen vorgeschobenen Gründen. Jedes Mal wird versucht das Risiko auf den Passagier abzuwälzen. Da muss der Gesetzgeber die Airlines an die Kandare nehmen. Gerne sollen die Tickets dann entsprechend teurer werden.
Beitrag vom 21.07.2020 - 15:58 Uhr
Oder um den unterbefüllten Flieger, wo das "Unwetter" als Annullierungsgrund vorgeschoben wird .
Beitrag vom 21.07.2020 - 14:38 Uhr
Mich dünkt, es geht hier weniger um Gewitter, sondern eher um die zwei berühmten Schneeflocken, die den kaputtgesparten Frankfurter Airport jeden Winter an seine Belastungsgrenze bringen und deswegen eine der dort ansässigen großen Airline vorsorglich ihren halben Flugplan zusammenstreichen lässt.

Dieser Beitrag wurde am 21.07.2020 14:40 Uhr bearbeitet.


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