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Wie ein Sprecher am Donnerstag sagte, kam das Gericht am Mittwoch zu der Entscheidung, dass ein Planfeststellungsbeschluss von 1998 weiter Bestand habe. Die Umweltorganisation hatte hingegen geltend machen wollen, dass es für die dritte Ausbaustufe des Airports ein neues Genehmigungsverfahren mit entsprechender Beteiligung der Öffentlichkeit hätte geben müssen.
Dem Gerichtssprecher zufolge ist der Planfeststellungsbeschluss von 1998 weiterhin gültig, da fristgerecht mit den Bauarbeiten zum Ausbau des Flughafens begonnen worden sei. Weitere Fristen für schon damals vorgesehene Ausbaustufen gebe es nicht. Zuvor hatten mehrere Medien über die Entscheidung berichtet.
Der Hamburger Flughafen will in den kommenden Jahren Hunderte Millionen Euro in den Ausbau investieren. Zu den Projekten gehören neue Passagiergates an der Rückseite der Pier Süd, neue Anlagen für den Gepäckumschlag und effektivere Abfertigungssysteme bei der Sicherheitskontrolle.
© dpa-AFX, aero.de | 04.06.2020 14:47
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