Personalabbau
Älter als 7 Tage

Lufthansa bietet Flugbegleitern Übergangsgeld

Lufthansa Flugbegleiter
Lufthansa Flugbegleiter, © Lufthansa

Verwandte Themen

FRANKFURT - Abfindungen und Übergangsgeld: Lufthansa schnürt beim Personalabbau in der Kabine Ausstiegspakete. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will der Konzern langjährigen Flugbegleitern mit einem Übergangsgeld den Weg bis zur Rente ebnen. Personalvertreter zeigen sich enttäuscht.

Lufthansa will beim Personalabbau noch 2020 weitere Ergebnisse erzielen. Der Konzern beziffert seinen Überhang in der Krise auf 22.000 Mitarbeiter, in der Kabine will Lufthansa 2.600 Stellen streichen.

Laut "Spiegel" bietet Lufthansa Flugbegleitern ab einem Alter von 55 Jahren einen vorzeitigen Wechsel in die betriebliche Altersvorsorge an. Bis zum frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 Jahren soll Freiwilligen rund die Hälfte der aktuellen Gehälter als monatliches Übergangsgeld gezahlt werden.

Jüngeren Flugbegleiter bietet Lufthansa demnach Einmalabfindungen zur Auflösung der Arbeitsverträge an. Beide Angebote laufen bis Ende Oktober.

Die Flugbegleitergewerkschaft Ufo bezeichnete die Offerten als "bedauerlich schmal" - und fürchtet betriebsbedingte Kündigungen.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 13.09.2020 11:44

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 14.09.2020 - 15:01 Uhr
Es wird keine bK geben, zumindest nicht die nächsten 4 Jahre. Ocean startet mit 3 Flugzeugen, nächstes Jahr 5 und zuerst wären die SXD und GWI Kollegen zu versorgen, da steht LH im Wort.

Soweit ich mich erinnere kann LH mit entsprechender Begründung den Vertrag über 4 Jahre Verzicht auf bK einseitig mit einer 2 Wochen Frist kündigen. Und die UFO hat das auch unterschrieben.

Ich wäre mir da nicht so sicher, dass es keine bK beim Fliegenden gibt.
Fliegendes wäre mehr als nur Kabine. Aber ja, grundsätzlich haben Sie recht, es gibt eine Klausel, die Nachsteuerungen erlaubt. Bis die aber greift muss fast schon die Insolvenz ausgerufen werden und dann gibt es auch keine Abfindungen mehr. Zumindest war es so in einem Webcast der UFO zu hören und auch der Vorstand hat die Wirksamkeit des Kündigungschutzes bestätigt.

Dieser Beitrag wurde am 14.09.2020 15:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.09.2020 - 12:52 Uhr
Es wird keine bK geben, zumindest nicht die nächsten 4 Jahre. Ocean startet mit 3 Flugzeugen, nächstes Jahr 5 und zuerst wären die SXD und GWI Kollegen zu versorgen, da steht LH im Wort.

Soweit ich mich erinnere kann LH mit entsprechender Begründung den Vertrag über 4 Jahre Verzicht auf bK einseitig mit einer 2 Wochen Frist kündigen. Und die UFO hat das auch unterschrieben.

Ich wäre mir da nicht so sicher, dass es keine bK beim Fliegenden gibt.

Dieser Beitrag wurde am 14.09.2020 12:53 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 14.09.2020 - 08:12 Uhr
Letzter Ausweg dann also doch betriebsbedingte Kuendigungen und vielleicht hinterher einen Billigjob bei Ocean oder doch gleich auf ein 50% Angebot einsteigen und nochmal €1400,- bei Ocean Vollzeit dazuverdienen.
Ob hier dann eine UFO wieder mitmacht . . . ???
Warum sollte UFO da nicht mitmachen? Was hätten sie dagegen?
Es wird keine bK geben, zumindest nicht die nächsten 4 Jahre. Ocean startet mit 3 Flugzeugen, nächstes Jahr 5 und zuerst wären die SXD und GWI Kollegen zu versorgen, da steht LH im Wort. Die kommen bei diesem Volumen auch nicht alle unter und ob Ocean auf 60jährige Flugbegleiter der LH wartet wäre anzuzweifeln. Wären die 1400 der Ocean netto?
Es ist der Job der GW das Beste rauszuholen, das ist die Daseinsberechtigung. Der Hebel hier zu Erhöhen ist schwach und LH macht Angebote, sie müssen es schaffen Personal zu senken, sind hier ins Rosiko gegangen. Jetzt muss man sehen ob das Angebot reicht und angenommen wird. Mir würde es reichen, aber es gibt eine Menge Kolleg*innen die es einfach lieben zu fliegen. Man wird sehen.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden