Luftfahrtbundesamt
Älter als 7 Tage

21 Airlines müssen für langsame Ticketerstattung bezahlen

Das Luftfahrt-Bundesamt in Braumschweig
Das Luftfahrt-Bundesamt in Braumschweig, © Igge, CC-BY-SA

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BERLIN - Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verpflichtet 21 Airlines zur Zahlung von Bußgeldern, weil sie die Kosten für Flugreisen nicht rechtzeitig erstattet haben, die wegen der Coronakrise storniert werden mussten.

"Wir können keine nähere Angabe zur Bußgeldhöhe machen, da die im Ordnungswidrigkeitsverfahren zu beachtenden Rechte der jeweils Betroffenen dies nicht zulassen", zitiert das "Handelsblatt" einen Sprecher des LBA.

Insbesondere die Lufthansa ist wegen zögerlicher Ticketerstattungen in die Kritik geraten und hat deswegen bereits den Unmut von Verbraucherschützern auf sich gezogen. Erst im September war die Erstattung aller Tickets abgeschlossen - normalerweise sollten Airlines diese innerhalb von sieben Tagen erledigen. Ein Sprecher der Airline hat gegenüber aero.de inzwischen bestätigt, dass auch die Lufthansa ein Bußgeld wird bezahlen müssen. Zur dessen Höhe äußerte er sich nicht.
© aero.de | 04.11.2020 09:31

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Beitrag vom 04.11.2020 - 16:00 Uhr
Ja wer sind den nun die 21 Airlines? Etihad gehört jedenfalls dazu.
Beitrag vom 04.11.2020 - 15:18 Uhr
Es komme bitte keiner mit dem Argument Aufwand. Die Lufthansa hat automatische Systeme für die Erstattung stornierter Flüge. Diese wurden jedoch abgeschaltet. Der unnötige Zusatz-Aufwand ist 100% selbstverschuldet.
Beitrag vom 04.11.2020 - 15:08 Uhr
Wer sein Geschäftsmodell meint nur mit Vorkasse betreiben zu können, und dann gleichzeitig sogar eine gesetzliche Rückzahlungsfrist bei Ausfall zu beachten hat, der handelt m.E. grob fahrlässig, wenn er solche Rückzahlungen nicht versichert, falls er sie nicht selbst aus eigenem Vermögen garantieren kann. Bei Reisebüros z.B. ist eine solche Versicherung obligatorisch, warum nicht bei auch bei Fluggesellschaften (u.a.)?

Anders als z.B. bei einem Hausbau, wo der Abschlagzahlung bereits erzielte und verwertbare Ergebnisse gegenüber stehen, hat der Passagier bei einem gebuchten Flug bis zur Ankunft noch gar nichts erhalten, und die Fluggesellschaft weiss auch ganz genau, dass, aus welchen Gründen auch immer, die Leistung erst nach dem Aufsetzen am Ziel erbracht worden ist und bis dahin von ihr zu garantieren ist. Wenn sie das, warum auch immer, nicht kann, ist das m.E. Betrug am Kunden. Auch Schneeballsysteme versprechen eine Leistung, kassieren vorab das Geld und sind anschließend zahlungsunfähig - während die Fluggesellschaften ja bloß zahlungsunwillig sind. Der Unterschied scheint mir da nicht allzu groß zu sein.

Solche zahlungsunwilligen Fluggesellschaten sollten dann bitteschön deutlich einen Vorbehalt der Nichterfüllung auf ihren Buchungsbestätigungen ausweisen müssen, dann könnte man ggfs. eine solche Verzögerung tolerieren.

Wer sein Geschäft auf Vorauszahlungen aufbaut und absehbare (weil z.B. versicherbare) Risiken nicht einpreist, der bürdet doch nur sein Geschäftsrisiko dem unbedarften Kunden auf. Das ist ganz einfach nur als halbseiden zu bezeichnen.

Ich als Privatmann muss schließlich meine eingegangenen Verpflichtungen auf den letzten Euro ggfs. bis zum bitteren Ende erfüllen - warum nicht auch Hilfsmilliarden empfangende Unternehmen?


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