Nachtflugverbot in FRA
Älter als 7 Tage

Mitarbeiter von Lufthansa Cargo fürchten um Arbeitsplätze

Lufthansa Cargo
Lufthansa Cargo, © Deutsche Lufthansa AG

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FRANKFURT- Das vorläufige Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen könnte rund 1.000 Frachtarbeiter der Lufthansa den Job kosten. Das sagte der Frankfurter Betriebsratsvorsitzende der Lufthansa Cargo, Ralf Müller, am Dienstag. Rund 500 Mitarbeiter hatten sich an einem Tor des Airports versammelt. Sie wollten gegen die aus ihrer Sicht unverständliche Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs protestieren.

Die Richter hatten mit dem Winterflugplan Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr zu untersagt. Dies war nach Einschätzung des Gerichts nötig, weil über die Planfeststellung der Landebahn noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Sie war erst kürzlich in Betrieb genommen worden.

"Das Nachtflugverbot ist ein schlimmes Signal für die Exportnation Deutschland", sagte Müller. Den finanziellen Schaden für die Lufthansa-Tochter schätzte er wie vor ihm schon Lufthansa-Chef Christoph Franz auf einen "hohen zweistelligen Millionenbetrag". Im Urteil des Gerichts sieht Müller einen gravierenden Nachteil für den Standort Frankfurt. "Eines ist gewiss, Luxemburg, Amsterdam und Paris warten schon auf unsere Kunden", sagte der Betriebsratschef.

"Ich freue mich über jeden Flieger, den ich höre", sagte ein Teilnehmer der Demonstration. "Denn das bedeutet Arbeit für uns." Immer wieder skandierten die Protestierer: "Die Fracht braucht die Nacht".

Der unerwartete Gerichtsbeschluss habe alle Mitarbeiter vor enorme Herausforderungen gestellt, sagte Lufthansa-Passagevorstand Kay Kratky laut einer Mitteilung. "Für eine Fluggesellschaft mit weltweit vernetzten Flugplänen sind derart kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen äußerst problematisch." Lufthansa Cargo hat Flüge gestrichen oder eine kostenträchtige Zwischenlandung in Köln-Bonn geplant, wo nächtliche Frachtflüge zugelassen sind.

Die erste flugfreie Nacht wird es nach Angaben der Betreibergesellschaft Fraport erst in der Nacht zum Montag (31. Oktober) geben. Der neue Winterflugplan setzt mit der Umstellung auf die Winterzeit am 30. Oktober ein. Bis dahin kann theoretisch noch geflogen werden, weil es nach alter Rechtslage am Frankfurter Flughafen kein Nachtflugverbot gibt.

Das Land Hessen hatte in der Planfeststellung durchschnittlich 17 Flugbewegungen in der Nacht zugelassen. Den Anwohnern war ursprünglich aber ein komplettes Nachtflugverbot versprochen worden.
© dpa-AFX | Abb.: world-of-aviation.de, Björn Schmitt Aviation Photography | 25.10.2011 17:13

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Beitrag vom 27.10.2011 - 09:26 Uhr
@tom.me
Nachdem hier munter gerätselt wird und ich Jurist bin, melde ich mich mal kurz an ...
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Danke für den fachlich fundierten Beitrag.
Es täte uns, dem Forum gut, wenn es nicht nur bei dem "melde ich mich mal kurz an" bliebe. Es gibt immer wieder Themen bei denen Beiträge, basierend auf Deinem fachlichen Wisse, einen hohen Stellenwert haben.
mit freundlichem Gruß
Fly-away
Beitrag vom 26.10.2011 - 23:33 Uhr
Warum diskutiert ihr? Es wird die Nachtflüge geben, daran besteht (glücklicherweise) gar kein Zweifel.
Selbst wenn das BVG das aktuelle Provinzurteil bestätigt, kann der Bundestag einfach ein Gesetz durchwinken, dass die Nachtflüge erlaubt. Und das wird er auch tun, darauf könnt ihr euch verlassen.
Wenigstens in diesem Bezug hat die Bundesregierung nämlich noch die Bevölkerungsmehrheit im Sinn, und nicht nur ein paar Klagehanseln.
Der Bundestag hat derzeit scheinbar andere Probleme. In Hessen müsste erstmal der LEP geändert werden. Dann kann in ein paar Jahren auf das Thema zurückkommen. Bei der vermuteten Bevölkerungsmehrheit sollte man allerdings sehr vorsichtig sein. In Rheinland-Pfalz kocht mittlerweile die Volksseele. So wenig Leute sind das nicht.
Immer nur auf irgendwelche Spinner abzustellen, die ihr Grundstück ohnehin fast geschenkt bekommen haben, könnte sich als wenig hilfreich erweisen.

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Beitrag vom 26.10.2011 - 22:52 Uhr
Warum diskutiert ihr? Es wird die Nachtflüge geben, daran besteht (glücklicherweise) gar kein Zweifel.
Selbst wenn das BVG das aktuelle Provinzurteil bestätigt, kann der Bundestag einfach ein Gesetz durchwinken, dass die Nachtflüge erlaubt. Und das wird er auch tun, darauf könnt ihr euch verlassen.
Wenigstens in diesem Bezug hat die Bundesregierung nämlich noch die Bevölkerungsmehrheit im Sinn, und nicht nur ein paar Klagehanseln.


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