Verwandte Themen
Die Anwälte des irischen Billigfliegers haben eine Reihe von Klagen in Brüssel eingereicht, weil sie in den Milliarden gezahlter Staatshilfen für Airlines wie SAS, Air France-KLM und Lufthansa eine unlautere Wettbewerbsverzerrung sehen.
Dieser Auffassung erteilten die Richter nun eine Absage. "Die Hilfsmaßnahmen sind angemessen, um den wirtschaftlichen Schaden, den die Covid-19-Pandemie verursacht hat, auszugleichen und stellen keine Diskriminierung dar", sagten sie.
SAS und Air France-KLM habe von den Regierungen ihrer Heimatländer sowohl direkte Unterstützung durch Kredite als auch indirekte Hifen durch Kurzarbeit und Steuervergünstigungen erhalten.
© aero.de | 17.02.2021 12:36
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.