Coronavirus
Älter als 7 Tage

Wo Geimpfte und Genesene ohne Auflagen einreisen dürfen

Flughafen Madeira
Flughafen Madeira, © aero.de

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BERLIN - Im internationalen Reiseverkehr deutet sich eine interessante Entwicklung an: Wer bereits gegen das Coronavirus geimpft ist oder eine Infektion nachweislich durchgestanden hat, darf wieder ohne Auflagen wie Testpflicht oder Quarantäne die Grenze überqueren.

Während in der Europäischen Union (EU) noch über einen Impfpass für Reisende diskutiert wird, haben ein paar Länder und Reiseziele bereits Fakten geschaffen. Eine Übersicht:

Madeira

Auf der beliebten Urlaubsinsel im Atlantik entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests für Reisende, die bereits vollständig geimpft sind. Die Impfbescheinigung muss laut Tourismusbüro in englischer Sprache vorliegen und wichtige Daten wie Name, Geburtsdatum, Art des Impfstoffs und Impfdatum enthalten.

Die Testpflicht entfällt außerdem für Personen, die eine Corona-Infektion in den vergangenen 90 Tagen bereits durchgemacht haben und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung belegen können. Alle anderen Besucher der Insel müssen weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen.

Estland

Wer innerhalb der zurückliegenden sechs Monate gegen das Coronavirus geimpft wurde oder nachweislich von Covid-19 genesen ist, darf wieder ohne Einschränkung wie eine Testpflicht einreisen.

Das sehen die aktuellen Einreisebestimmungen vor. In beiden Fällen sind ärztliche Nachweise vorzulegen, nachzulesen etwa in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes (AA) für Estland.

Polen, Rumänien und Georgien

Im Nachbarland entfallen zehntägige Quarantänepflicht und Corona-Testpflicht unter anderem für Personen, die nachweislich gegen das Virus geimpft wurden. Um die Quarantäne ansonsten zu vermeiden, brauchen alle anderen Touristen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, so das Auswärtige Amt.

Auch in Rumänien wurde die Testpflicht unter anderem für Reisende aufgehoben, die nachweislich geimpft oder in den vergangenen 90 Tagen von Corona genesen sind.

Die zweite Impfdosis muss laut AA mindestens 10 Tage vor Einreise nach Rumänien verabreicht worden sein. Bei überstandener Infektion müssen mindestens 14 Tage ab Testergebnis bis Einreise verstrichen sein.

Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise auf dem Luftweg für Personen, die vollständig gegen das Virus geimpft sind und einen Nachweis darüber haben. Bei einem Impfstoff, der zweimal gespritzt werden muss, sind beide Dosen nötig. Alle anderen benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein weiterer Test ist dem AA zufolge nach Einreise nötig.

Israel

Das Land am Mittelmeer kommt mit dem Impfen gut voran - und räumt Geimpften entsprechend wieder größere Freiheiten ein. Das gilt auch für Ausländer, die ins Land kommen wollen.

Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht bestehen laut Informationen des AA für Reisende, die nachweisen können, bereits geimpft worden oder bereits an Covid-19 erkrankt gewesen zu sein.

Seychellen

In dem Inselstaat im Indischen Ozean entfällt zumindest die Quarantänepflicht für Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können. Die Impfung muss zwei Wochen zurückliegen, heißt es in den Reisehinweisen des AA. Allerdings: Ein negativer PCR-Test nicht älter als 72 Stunden ist weiterhin vorzulegen.

Weitere Länder fordern mehr Freiheiten für Geimpfte

Griechenland ist zwar vorerst weiterhin nur mit negativem PCR-Testergebnis zu bereisen. Doch im Sommer will man die Einreise mit Test oder Impfung ermöglichen. Das stark vom Tourismus abhängige Land setzt sich sehr für den EU-Impfpass ein: "Die Personen, die geimpft sind, müssen frei reisen dürfen", forderte der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bereits vor Wochen. Spanien, Portugal und Malta haben Zustimmung signalisiert. Auch in Australien etwa könnte eine Impfpflicht für Einreisende kommen.

Die australische Fluggesellschaft Qantas kündigte im November an, auf bestimmten Strecken nur noch Geimpfte mitzunehmen. Andere Airlines zeigten sich daraufhin irritiert. Der Luftverkehrsverband BDL machte daraufhin prompt deutlich, dass er davon nichts hält.
© dpa | Abb.: Biontech | 18.02.2021 09:24

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Beitrag vom 25.02.2021 - 16:06 Uhr
Sie sprachen von verweigert, das ist binär. Entweder ich bekomme was, oder eben nicht. Die Grundrechte sind auch immer noch da, und nicht eingeschränkt.

Das ist doch jetzt Wortklauberei.
Man darf aktuell weder zusammen mit seinem Partner Bekannte/Freunde, ja nicht mal sein Kind in einer anderen Stadt oder seine Eltern besuchen.
Man darf als Besitzer bestimmter Geschäfte seit November nicht öffnen.
Viele Arten der Glaubensausübungen sind aktuell ausgesetzt, selbst wenn einige Kirchen noch öffnen.
Zum Beantragen von Asyl muss man bereits im Land sein, was aktuell in den meisten Fällen praktisch nicht möglich ist.

Klar gibt es die genannten Rechte alle noch, sie können aber aufgrund von einschränkenden Gesetzen und Verordnungen aktuell nicht wahrgenommen werden.
Aber man sollte jetzt nicht so tun als gäbe es da aktuell keine Einschränkungen, ja, auch mancher Grundrechte.

Sie kennen auch meine Meinung dazu: Ja, die Einschränkungen sind notwendig um weitere Ansteckungen zu minimieren.
Aber sobald sie diesen Zweck nicht mehr erfüllen, wie zB bei Geimpften, müssen sie durchaus in Frage gestellt werden.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 16:15 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.02.2021 - 11:31 Uhr
Wo sehen Sie da die Grundrechte verletzt?

Gar nicht. Nicht im Sinne einer Gesetzesverletzung. Ich schrieb von eingeschränkten bzw verweigerten Grundrechten, durchaus rechtmäßig eingeschränkt aufgrund von Gesetzen und akuten Notwendigkeiten. Aber eben trotzdem aktuell verweigert...

Für diese Einschränkungen muss es einen im Gesetz genannten konkreten Grund geben.
Der Grund für die Einschränkungen scheint mir aber für Geimpfte wegzufallen, da sie niemanden mehr gefährden.
Sie sprachen von verweigert, das ist binär. Entweder ich bekomme was, oder eben nicht. Die Grundrechte sind auch immer noch da, und nicht eingeschränkt. Ich habe immer die Wahl, Asyl, Beruf, Aufenthalt, usw. Es geht bei den Grundrechten darum, das mir diese Wahl nicht verboten werden kann. Sie können auch heute immer noch ein Kino oder Friseursalon aufmachen. Darum geht es in den Grundrechten. Einschränkungen gibt es bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten, so wie immer im Leben. Auch wenn ich mich frei bewegen darf, darf ich nicht durch Ihr Wohnzimmer laufen oder ich darf mich zwar für den Beruf des Schmieds (oder etwas anderes Lautes) entscheiden, ich darf das nur nicht überall ausführen. Asyl wird auch nicht verweigert, nur weil das Amt Nachts zu hat.
Kurz, ich halte die Grundrechte in dieser Diskussion für völlig ungeeignet um eine Position, welche auch immer, zu untermauern.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 11:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.02.2021 - 10:47 Uhr
Wo sehen Sie da die Grundrechte verletzt?

"Verletzt" gar nicht. Nicht im Sinne einer Gesetzesverletzung. Ich schrieb von eingeschränkten bzw verweigerten Grundrechten, durchaus rechtmäßig eingeschränkt aufgrund von Gesetzen und akuten Notwendigkeiten. Aber eben trotzdem aktuell verweigert...

Für diese Einschränkungen muss es einen im Gesetz genannten konkreten Grund geben.
Der Grund für die Einschränkungen scheint mir aber für Geimpfte wegzufallen, da sie niemanden mehr gefährden.

Dieser Beitrag wurde am 25.02.2021 11:32 Uhr bearbeitet.


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