Bewährungsstrafen
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Urteile im Korruptionsfall am Frankfurter Flughafen

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FRANKFURT - Im Prozess um eine Korruptionsaffäre im Frachtzentrum am Frankfurter Flughafen hat das Landgericht Bewährungsstrafen gegen drei Angeklagte verhängt.

Die beiden 69 und 41 Jahre alten Geschäftsführer eines Vermittlungsunternehmens für Frachtflächen erhielten eineinhalb Jahre beziehungsweise eine Geldstrafe von 17.600 Euro, deren Zahlung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ein 44 Jahre alter Angestellter einer usbekischen Fluggesellschaft wurde am Donnerstag als Empfänger einer Schmiergeldsumme von insgesamt fast 400.000 Euro zu einem Jahr und zehn Monaten plus 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Darüber hinaus wurden bei ihm 451.000 Euro eingezogen.

Die Firma der Mitangeklagten hatte über Jahre hinweg Einzelzahlungen zwischen 3700 und 38.000 Euro an das usbekische Flugunternehmen getätigt. Dafür wurde sie bei der Vergabe von Frachtflächen in Cargo-Maschinen berücksichtigt und konnte ihren Kunden entsprechende Provisionen in Rechnung stellen.

Vor dem Frankfurter Landgericht hatten alle Angeklagten Geständnisse abgelegt. Zwischen Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde daraufhin eine Verständigung erwirkt, die die Bewährungsstrafen vorsah. Zusätzlich müssen der 69-Jährige eine Geldauflage von 33.500 Euro und der 41-Jährige 10.500 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
© dpa-AFX | 01.04.2021 16:26


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