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Diese Regeln gelten jetzt für Flugreisende

Generelle Testpflicht bei Flugreisen
Testpflicht bei Flugreisen, © Austrian Airlines

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BERLIN - Für alle Flugreisen nach Deutschland heißt es von diesem Dienstag an: Abflug nur mit negativem Corona-Test.

Ein Überblick über die schärferen Vorgaben, die eine Vorsichtsmaßnahme gegen die Virus-Ausbreitung durch weltweites Reisen sein sollen. Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich 12. Mai.

Die Tests

Gemacht werden können laut Bundesgesundheitsministerium PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen und einem Nachweis über das Ergebnis. Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen.

Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Der Abstrich dafür darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein. Bezahlen muss man den Test aus eigener Tasche.

Die Testpflicht

Das negative Testergebnis muss der Fluggesellschaft vor dem Start vorgezeigt werden - wer keins hat, darf nicht in die Maschine einsteigen. Ausgenommen sind die Crews und Kinder bis fünf Jahre. Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht. Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.

Die Test-Kontrollen

Ob man einen negativen Testnachweis hat, sollen die Fluggesellschaften überprüfen. Möglich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter. Airlines müssen die Beförderung unterlassen, wenn Passagiere keinen Test haben oder angegebene Daten "offensichtlich unrichtig" sind, wie das Ministerium erläutert.
© dpa-AFX | 29.03.2021 16:52

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Beitrag vom 30.03.2021 - 17:23 Uhr
1. Existiert das bereits für Einreisen auf anderen Wegen als dem Luftweg.
2. Warum braucht es generell solch eine Regel? Reden wir vom Landweg, dann sind im weitestenden Sinne innereuropäische Grenzen gemeint, die zumeist seit einigen Jahrzehnten bestehen. Der Übertritt einer solchen, einigermaßen arbiträren "Grenze" sagt nichts über die Gefahr des Einschleppens (man sollte eher sagen: Verschleppens) irgendwelcher Krankheiten aus. Die Inzidenzgradienten innerhalb Deutschlands sind ähnlich groß wie mit den Nachbarländern, aber innerhalb Deutschland wird nichts übernommen. Solche Maßnahmen sind reine Effekthascherei, scheinbar harte Maßnahme, die nur wenige trifft, weshalb die Mehrheit das gut findet. Ob ich aus einem Gebiet mit einer niedrigeren lokalen Inzidenz komme, als zB mein Zielort in Deutschland, findet keine Berücksichtigung.
Beitrag vom 30.03.2021 - 10:40 Uhr
Eine gute Sache! Diese Regelung kommt zwar gefühlt mit einem Jahr Verspätung, aber immerhin. Es würde Sinn machen, das auch auf den Landweg auszuweiten, auch wenn das unlgleich schwieriger zu kontrollieren ist.
Beitrag vom 30.03.2021 - 09:09 Uhr
„Fällt der Test positiv aus, muss man nach den örtlichen Vorschriften in Quarantäne gehen - und die Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen.“

Man ist damit in einem gewissen Sinne erkrankt und nicht transportfähig. In wie weit kann hier, außerhalb von EU-Ländern, eine vorhandene Auslandsreisekrankenversicherung beansprucht werden?


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