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Air-Berlin-Flugzeug auf Island festgesetzt

Air Berlin Airbus A320
Air Berlin Airbus A320, © Maarten Visser

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REYKJAVIK - Ein Airbus A320 der insolventen Air Berlin darf auf Island nicht mehr abheben. Die deutsche Fluggesellschaft habe Flughafengebühren nicht gezahlt, teilte der Betreiber des internationalen Flughafens Keflavik, Isavia, in der Nacht zum Freitag mit. Der Rückflug nach Düsseldorf wurde gestrichen.

Laut Isavia waren die Gebühren bereits vor dem Insolvenzantrag von Air Berlin im August fällig. Die Entscheidung, das Flugzeug, die D-ABDX, jetzt nicht abheben zu lassen sei "die letzte Maßnahme, um die Bezahlung bereits erbrachter Dienstleistungen sicherzustellen".

Alle seit der Insolvenzanmeldung am 15. August anfallenden Rechnungen seien pünktlich bezahlt worden, entgegnete ein Air-Berlin-Sprecher. Nach geltendem Recht müssten eventuell bestehende Forderungen aus der Vor-Insolvenz-Zeit zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Darauf habe man den Flughafen Keflavik bereits mehrfach hingewiesen.

"Das gegenwärtige Verhalten der Flughafengesellschaft ist klar rechtswidrig. Es ist nicht akzeptabel und geht zu Lasten der Passagiere der Air Berlin", sagte der Sprecher.

Air Berlin hat ihren allerletzten Flug für den 27. Oktober angemeldet. Die Lufthansa übernimmt für voraussichtlich etwa 210 Millionen Euro 81 von 134 Flugzeugen und will bis zu 3.000 Air-Berlin-Beschäftigte einstellen. Verhandlungen mit der britischen Easyjet, die 25 Flugzeuge übernehmen will, ziehen sich noch hin.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Ingo Lang | 20.10.2017 11:54

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Beitrag vom 20.10.2017 - 16:29 Uhr
Wer weiß, wie das isländisches Recht dazu steht, aber in Europa wurden schon so einige Regierungsmaschinen etc. wegen Geldforderungen festgehalten.

Die Regierungen haben aber auch keine Insolvenz angemeldet :-)
Beitrag vom 20.10.2017 - 16:27 Uhr
Die Isländer waren mir bisher sehr sympatisch!

Nun haben sie ein Pfand welches dem Schuldner nicht gehört und haben viele Menschen in eine zumindest unangenehme Situation gebracht...

Aus meiner Sicht eine Kopf- und Nutzlose Aktion.
Beitrag vom 20.10.2017 - 16:17 Uhr
Wer weiß, wie das isländisches Recht dazu steht, aber in Europa wurden schon so einige Regierungsmaschinen etc. wegen Geldforderungen festgehalten.


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