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BKA erhält Zugriff auf deutsche Fluggastdaten

Flughafen München Satellit am Terminal 2
Flughafen München Satellit am Terminal 2, © FMG

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WIESBADEN - Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden erhält ab Mai Zugriff auf alle Fluggastdaten in Deutschland. Dabei werden insbesondere die bei der Buchung verarbeiteten Angaben der Passagiere im sogenannten "Personal Name Record" (PNR) erfasst und fünf Jahre lang gespeichert.

Ab dem 25. Mai ist das Bundeskriminalamt (BKA) durch das reformierte BKA-Gesetz ermächtigt, Einblick in alle Fluggastdaten zu nehmen, darunter in die im "PNR" gemachten Angaben, und diese fünf Jahre lang zu speichern.

In dem sogenannten "Personal Name Record" jedes Fluggastes sind neben Name, Sitzplatz, E-Mail, Telefonnumern und der Reiseroute, Hotels und Mietwagen auch die Bezahlung, die Mitgliedschaft in Vielfliegerprogrammen, etwaige Reisebegleiter, Sonderwünsche beim Essen und andere Angaben in insgesamt bis zu 300 Positionen gespeichert.

Der Bundestag will mit der neuen Regelung die Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten erleichtern. Gespeichert werden künftig Daten sämtlicher Flüge bei der Fluggastdatenzentralstelle des BKA. Das BKA darf die Fluggastdaten mit anderen Daten abgleichen und mit anderen europäischen Staaten austauschen.

Die gespeicherten Daten sollen nach fünf Jahren anonymisiert werden und dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Die EU verlangt rechtlich nur die Speicherung der Daten der Flüge von Orten in der EU von und zu Orten außerhalb der EU. Deutschland übertriff diese Vorgabe und speichert künftig Daten sämtlicher Flüge, auch jener innerhalb der EU und innerhalb Deutschlands.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: Fraport AG | 02.05.2018 08:17

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Beitrag vom 02.05.2018 - 10:42 Uhr
Der Bundestag will mit der neuen Regelung die Bekämpfung schwerer Kriminalität und terroristischer Straftaten erleichtern.

Sicher, weil Terroristen und Schwerkriminelle ja immer ihre echten Geburtsnamen und ihre langjährigen persönlichen Kreditkarten für Flugreisen nutzen. Und natürlich auch die Vielflieger-Programme :-)
Ganz zu schweigen von ihren persönlichen Handys über die sie die letzten 2 Bombenanschläge verabredet haben.

Datengläubigkeit ist DER aktuell gehypte Aberglaube schlechthin - nicht nur bei Sicherheitsbehörden. Ein Mehr an Daten wird unbewusst mit mehr und irgendwann vollständiger Information und Vorhersagefähigkeit gleichgesetzt.
Was es definitiv nicht ist - selbst wenn alle Datenlieferanten zu 100% erhrlich wären.

Wie gut diese Algorithmen tatsächlich funktionieren sieht jeder anhand von "gezielter" Werbung im Internet selbst.

Dieser Beitrag wurde am 02.05.2018 10:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.05.2018 - 10:34 Uhr
Zum Schutz vor Terror, der weltweit weniger Opfer fordert, als der Strassenverkehr in Deutschland allein, werden die Bewohner der westlichen Welt nach und nach mit dem Überwachungsäquivalent einer elektronischen Fußfessel versehen.
Es ist widerlich.
Beitrag vom 02.05.2018 - 08:32 Uhr
Ich wünsche allen Klägern viel Erfolg. Meinen Segen habt ihr gegen den Datensammelwahn.


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