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Älter als 7 Tage

Gericht: Mindestgröße für Pilotinnen diskriminierend

Lufthansa Airbus A321 in Frankfurt
Lufthansa Airbus A321 in Frankfurt, © Deutsche Lufthansa AG
KÖLN - Die Festlegung der Mindestgröße von 1,65 Meter für Pilotinnen ist nach einem Urteil diskriminierend. Das entschied das Arbeitsgericht Köln am Donnerstag, wies die Entschädigungsklage einer jungen Frau gegen die Lufthansa aber trotzdem ab. Da die Mindestgröße tarifrechtlich geregelt sei, habe die Fluggesellschaft als Arbeitgeber nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, stellten die Richter fest.

Eine ausführliche Begründung geben die Richter erst später in der schriftlichen Entscheidung.

Pilotin, für die junge Frau war das der Traumberuf, machte ihr Anwalt Dirk Abraham vor dem Prozess deutlich. Seine Mandantin stand neben ihm: Jeans, klassische Bluse, chicer Blazer - das sehr jung wirkende Gesicht verschlossen. Aber eine resolute junge Frau. "Ich möchte, dass ich ernst genommen werde", sagte sie, als Fotografen gegen ihren Willen Bilder von ihr machten. Wohl mit dieser Entschiedenheit hatte sie alle Tests für die Pilotenausbildung geschafft - bis auf den letzten: Die körperliche Tauglichkeit.

Ihr fehlten 3,5 Zentimeter zur Zielgröße 1,65 Meter. Sie forderte von der Lufthansa 135.000 Euro für die entgangenen beruflichen Chancen nach dem Allgemeinen Gleichhandlungsgesetz. Frauen seien im Schnitt kleiner als Männer. Viel mehr Frauen als Männer würden durch die Regelung von der Pilotenausbildung ausgeschlossen.

Das sah auch der Vorsitzende Richter Nicolai Fabricius in der Verhandlung so. Der festgelegte "Korridor" von 1,65 bis 1,98 Meter schließe weitaus mehr Frauen als Männer von der Ausbildung aus: mehr als 40 Prozent der Frauen über 20 Jahre, aber nur vier Prozent der Männer über 20 Jahre. "Wir müssen davon ausgehen, dass über die Größenregelung deutlich weniger Frauen zum Zug kommen, als Männer", sagte Fabricius.

Zum Vergleich: Bei der Lufthansa-Tochter Swiss würden 1,60 Meter große Menschen ausgebildet. Die Schweizer hätten aber auch andere Schul- und Passagierflugzeuge, argumentierte die Lufthansa. Und so große Passagiermaschinen wie die Lufthansa habe Swiss gar nicht in Betrieb. Die Mindestgröße hätten die Tarifparteien in einem Tarifvertrag festgelegt: Darunter die Lufthansa mit ihrer Erfahrung und die Pilotenvereinigung Cockpit mit ihrem Sachverstand. Ein Pilot müsse körperlich in der Lage sein, ein Flugzeug zu fliegen. Genauer erklärt wurde das nicht. Es gehe um die Sicherheit der Fluggäste.

Aber man müsse doch im Einzelfall prüfen, ob ein Pilot geeignet sei, meinte der Anwalt der Klägerin. "Wie stark greife ich mit der Pauschalisierung in die Grundrechte ein?", fragte Dirk Abraham.

Auf einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich wäre die verhinderte Pilotin eingegangen. Gegen eine Zahlung von 10.000 Euro wäre das Verfahren beendet worden. Das Gericht hätte in dem Fall nicht über den Vorwurf der Diskriminierung entschieden. Die Lufthansa hatte das aber abgelehnt: Damit wäre kein Rechtsfrieden geschaffen.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 28.11.2013 16:46

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Beitrag vom 01.12.2013 - 23:44 Uhr
Eine Auflistung der Bewerber nach Frau/Mann zu fordern macht wenig Sinn, da LH ja die Bewerbungsbedingungen veröffentlicht hat und sich von daher entsprechend schon weniger Frauen bewerben, weil sie ja schon wissen, dass sie diese Bedingungen nicht erfüllen.

Der Witz am Urteil ist ja, dass nicht die Gegebenheiten im Cockpit als diskriminierend verurteilt wurden, sondern nur die daraus resultierenden Grenzen, welche LH für ihre Ausbildung eingeführt hat.

Warum tut LH sich das oder die sich nun eventuell daraus entwickelnden Einzelfallprüfungen an. Sie könnte doch alle nehmen, da sie sich die Pilotenausbildung, wenn ich das richtig verstanden habe, ohnehin bezahlen lässt. Wer dann am Ende die Ausbildung abbrechen muss oder die Prüfungen nicht besteht, weil zu kein/groß/dick etc. hat dann eben Pech gehabt (oder klagt, weil LH ja wusste, dass es nicht gehen wird?).

Ach ja, bei der hessischen Polizei ist laut  http://www.polizei.hessen.de/icc/internetzentral/nav/52d/52d40527-bab6-4021-3104-182109241c24.htm z.B eine Voraussetzungen für den Polizeiberuf: Mindestgröße 160 cm.
Damit werden dann ja wohl fast nur noch Frauen ausgeschlossen und da sehe ich noch weniger sicherheitsrelevante oder technische Gründe.
Bei einem Vergleich kommt der Richter um ein schriftliches Urteil herum.
Jetzt muß er sich aber schriftlich äußern. Dann muß er wohl auch die Verfügbarkeit von geeigneten Flugzeugen berücksichtigen. Kauft Lufthansa frauenfeindlich ein?

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Beitrag vom 01.12.2013 - 19:52 Uhr
Ich glaube eher, du liest hier nicht richtig. SDFlight hat dir doch nun groß und breit erklärt, was gegen diese Abweichungen von den Vorgaben und damit gegen Einzelfallentscheidungen, in diesem speziellen Fall, spricht. Darauf gehst du aber nicht ein. Leider ein Typisches Verhalten, wenn man nicht mehr weiter weiß. Er versucht dir rein technisch und rechtlich zu erklären, warum die Hersteller diese Grenzen haben.

Du pochst auf Quoten und Zahlen, die Gründe die dagegen sprechen, werden von dir allesamt ncht akzeptiert bzw nicht mal erwähnt, sondern einzig un allein eine gewisse Frauenfeindlichkeit erkannt. Du sprachst von "Fett wegkriegen", obwohl die Zahlen völlig gegen diese Argumentation sprechen, denn die gesetzliche Frauenquote, aufgrund deren dein Fett wegkriegen ja basiert, erfüllt gerade die beklagte Partei ja nahezu vorbildlich. Wenn du persönlich etwas gegen die LH hast, sei es Dir ja gegönnt, aber falsche Behauptungen aufstellen macht deinen Greul nicht besser und hilft informativ niemandem weiter.

Beitrag vom 01.12.2013 - 18:58 Uhr
Mit den Handys könnte ich falsch liegen. Beim Rest wiederhole ich mich nicht wieder, du scheinst nicht aufmerksam genug gelesen zu haben.


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