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Landgericht: Niki-Insolvenzverfahren sollte in Österreich laufen

Flyniki Airbus A320
Flyniki Airbus A320, © Ingo Lang

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BERLIN - Das Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki muss in Österreich geführt werden, nicht wie geplant in Deutschland. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Geht binnen vier Wochen keine Beschwerde gegen den Beschluss ein, wird er rechtskräftig, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Das Fluggastportal Fairplane hatte gegen die Ansiedlung des Verfahrens beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vergangene Woche Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht hatte seine Auffassung, zuständig zu sein, bekräftigt und die Beschwerde an das Landgericht verwiesen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG-Konzern hinfällig machen. Flöther war am Montag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten. 740 der 1000 Mitarbeiter sollen übernommen werden.

Niki-Belegschaft hofft weiter auf Rettung des Deals mit IAG

Die Niki-Beschäftigten geben die Hoffnung auf ein für sie gutes Ende trotz des neuen juristischen Tauziehens um die Fluglinie nicht auf. "Die Belegschaft baut darauf, dass die Beteiligten den Deal noch retten", sagte Niki-Betriebsratschef Stefan Tankovits am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Wien. Die Stimmung unter den rund 1000 Mitarbeitern sei nach dem geplanten Verkauf von Niki an den britischen IAG-Konzern zunächst sehr gut gewesen.

Doch mit dem Insolvenzantrag durch das Fluggastportal Fairplane beim Landgericht Korneuburg in Österreich Anfang Januar sei ein großes Fragezeichen zur Zukunft des Ferienfliegers aufgetaucht, so Tankovits. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass das Landgericht Berlin nun die Sache durchkreuzt", meinte der Betriebsrat.
© dpa-AFX | Abb.: Ingo Lang | 08.01.2018 16:37

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Beitrag vom 08.01.2018 - 18:22 Uhr
Ist das wirklich so einfach?
Flöther wurde doch vom Amtsgericht bestellt, nachdem eine relevante Person von Niki (D?, Austria?) einen Insolvenzantrag in D (wohl Berlin) gestellt hat?
Was bedeutet ggf. die Entscheidung des Landgerichtes? Flöthers Entscheidungen sind Null und nichtig, seiner Ausgaben kann er selbst bezahlen. Das Amtsgericht wird zur Kasse gebeten...
Das wird noch mal richtig spannend - aber wohl nur für die Juristen?
Was hat LH falsch gemacht? Niki war zunächst nicht insolvent...


Dieser Beitrag wurde am 08.01.2018 18:33 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.01.2018 - 18:10 Uhr
Es ist das eingetreten was wohl jedem klar wenn man ein wenig Ahnung von Insolvenzrecht hat:
Eine österreichische GesmbH, liefert in AT Steuern ab, hat den Firmensitz in Wien, ist zu 51% in AT Besitz (über eine Stiftung), AT AOC....
Bei jedem vergleichbaren Fall internationalerer Konzerne wäre gleich entschieden worden. Nationale Gesellschaften fallen nicht gleichzeitig mit dem Aktionär um.
Das Interessante an der Entscheidung ist allerdings, das Niki eigentlich nun gar nicht mehr insolvent ist, da der Insolvenzantrag bei einem nicht zuständigen Gericht eingebracht wurde und in Österreich ein neuer Antrag gestellt werden müsste.

Ich denke da werden sich einige deutsche Politiker, Insolvenzverwalter und LH Manager warm anziehen müssen. Der Ruf nach Schadenersatz und der Suche nach den Verursachern für Steuerverschwendung war schon in den letzten Wochen deutlich zu hören. Ich habe den Eindruck, dass die Überheblichkeit der LH kombiniert mit der Ahnungslosigkeit einiger Politiker diesen Deal so zu unterstützen im Endeffekt als Schuss in das Knie herausstellen wird.

Das Tragische an der ganzen Geschichte ist allerdings, dass man durch diese Pleitenposse Niki inzwischen leider tot gemacht hat.

Ich wünsche den Niki Mitarbeitern trotzdem ein Happy End der Geschichte.
Beitrag vom 08.01.2018 - 17:36 Uhr
ich frage mich da immer wofür die Leute ihr Geld bekommen wie z.B. die Mitarbeiter des Herrn Flöther.
Niki Airways war "im Auftrag von Air Berlin" unterwegs, aber die Firma ist halt nunmal eine österreichische Firma und damit sind die Gerichte in Österreich auch zuständig. Wer das nicht weiß sollte nochmal Wirtschaftsrecht 1-2 Semester hören.
Vermutlich wäre eine Beschwerde gegen die Air Berlin Abwicklung genauso erfolgreich gewesen, denn das war eine britische PLC und damit die britischen Behörden eigentlich zuständig.


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