"FAZ"
Älter als 7 Tage

Lufthansa-Großaktionär Thiele will Rettungspaket zustimmen

Heinz Hermann Thiele
Heinz Hermann Thiele, © Knorr-Bremse

Verwandte Themen

FRANKFURT - Unmittelbar vor der wichtigen Hauptversammlung der Lufthansa hat der Großaktionär Heinz Hermann Thiele Zustimmung zu dem milliardenschweren Rettungspaket für die Fluggesellschaft signalisiert. Damit stünde einem damit verbundenen Einstieg des Staates bei der Lufthansa nichts mehr im Wege.

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" zitierte Thiele mit den Worten: "Ich werde für die Beschlussvorlage stimmen." Er stimme gegen die Insolvenz, denn: "Es liegt im Interesse aller Lufthansa-Mitarbeiter, dass das Management zügige Verhandlungen mit den Gewerkschaften über die nötige Restrukturierung führen kann."

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre am Donnerstag über eine Kapitalbeteiligung des Bundes und damit auch über das damit verbundene Rettungspaket von 9 Milliarden Euro. Der Milliardär und Industrielle Thiele könnte allein mit seinen Anteilen von 15,52 Prozent den Staatseinstieg blockieren.

Grund ist die bereits feststehende geringe Beteiligung von weniger als 38 Prozent der Stimmrechte, die Thiele an diesem Schicksalstag der Lufthansa eine Sperrminorität verschafft. Lufthansa hat für den Fall des Scheiterns den Aktionären angekündigt, möglichst schnell ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, das ist eine Variante eines Insolvenzverfahrens.

Die Lufthansa soll aber auch einen Alternativplan in der Schublade haben für den Fall, dass das staatliche Rettungspaket durchfällt. Auf diese Weise könnte die Bundesregierung auch ohne Zustimmung der übrigen Anteilseigner zu der vorgesehenen Aktienbeteiligung von 20 Prozent kommen, erfuhr die Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX am Mittwoch aus Unternehmenskreisen.

Sollte es doch noch zu einer Blockade kommen, könnte die Lufthansa dem Bund auch ohne Zustimmung der Aktionäre einen Anteil von etwa zehn Prozent aus bereits genehmigtem Kapital verschaffen. Weitere zehn Prozent würde der Staat demnach im Zuge von einer oder zwei regulären Kapitalerhöhungen erwerben, an der sich auch die anderen Aktionäre beteiligen könnten. Ein Lufthansa-Sprecher lehnte eine Stellungnahme zu diesem Szenario ab. Offen blieb auch, ob die Bundesregierung den höheren Preis für das Aktienpaket akzeptieren würde.

Eine Einigung zu möglichen Sparbeiträgen des Personals steht derweil weiterhin aus. Bis Mittwochnachmittag gab es keine gemeinsam unterschriebene Erklärung des Unternehmens sowie der beteiligten Gewerkschaften Ufo für die Flugbegleiter und Vereinigung Cockpit für die Piloten, erklärten Sprecher in Frankfurt. Für das Bodenpersonal will Verdi ohnehin erst am Freitag weiter verhandeln.

Guter Verhandlungsstand

Bei den Personalbeiträgen hatte die Kabinengewerkschaft Ufo von einem guten Verhandlungsstand berichtet, der noch schriftlich fixiert werden müsse. Ziel der Gewerkschaft ist ein Beschäftigungsschutz über vier Jahre. Um Personalkosten abzubauen, wurde über Abfindungen, Vorruhestand und kollektive Einsparungen bei den Flugbegleitern gesprochen. Ufo-Geschäftsführer Nicoley Baublies bezifferte den angebotenen Sparbeitrag der Flugbegleiter auf rund 700 Millionen Euro innerhalb von vier Jahren.

Die Vereinigung Cockpit (VC) hatte nach eigenen Angaben zunächst 350 Millionen Euro Sparbeitrag angeboten. Inzwischen gehe es um ein Krisenpaket in einer Gesamthöhe von 850 Millionen Euro bis Juni 2022, erklärte sie am Dienstag. Bisher sei aber kein akzeptabler Schutz der Arbeitsplätze zugesichert worden.

VC-Präsident Markus Wahl appellierte noch einmal an die Aktionäre, dem Rettungspaket zuzustimmen. Er sagte: "Die Ablehnung des Rettungspakets würde die Marktstellung der Lufthansa dauerhaft schädigen und ein Überleben des Unternehmens gefährden."

Der von der Corona-Krise hart getroffene Konzern hat wegen der dauerhaft geringeren Nachfrage den weltweiten Personalüberhang auf 22 000 Stellen beziffert. Davon entfallen rund 11 000 Stellen auf Deutschland. Bei den Verhandlungen sollen nun Maßnahmen vereinbart werden, um möglichst viele Mitarbeiter an Bord zu halten. Das sind zum Beispiel ausgeweitete Teilzeitmodelle sowie der Verzicht auf Gehaltssteigerungen und Zulagen.
© dpa-AFX | Abb.: Knorr-Bremse, Lufthansa | 24.06.2020 19:12

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 25.06.2020 - 17:29 Uhr
Ich hatte es Ihnen vor zwei Stunden bereits mitgeteilt.
Außer sinnlosen Provokationen kann ich Ihren Beiträgen nichts entnehmen. Inhaltlich tragen Ihre Kommentare keinerlei Früchte.
Vielleicht hält doppelt besser ...?

Und ich hatte es vor 2 Stunden schon gelesen, was es - genau wie diesen Beitrag - inhaltlich nicht reichhaltiger macht.
Modhinweis
-----------
Beitrag bearbeitet.
Fly-away Moderator

Dieser Beitrag wurde am 26.06.2020 12:55 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 25.06.2020 - 17:26 Uhr

Ich glaube mehr als genug. Dass Kurzarbeit mitbestimmungspflichtig ist weiss jeder hier. Sie machen aber was anderes. Sie verwursten das ganze noch als Kosteneinsparung die man den GW danken müsste. Der AG muss keine Kurzarbeit beantragen, er kann auch direkt zusperren.

Genau! Dann hat der AG maximale Einsparungen. Allerdings auch keinen Betrieb mehr....
Wenn DAS Ihre "Lösungsvorschläge" sind, dann wird mir einiges klar.
Fakt ist, die Kurzarbeitsregelung im Cockpit bringt LH enorme Einsparungen und diese wurde erst möglich nach Abschluß einer Vereinbarung(Tarifvertrag).
Sicher? Da das Thema KA durch den BR bearbeitet wird, wäre eine Vereinbarung dazu eine BV. Tarifverträge macht die Gewerkschaft.

Toll geschrieben
Finde ich auch
und.....noch toller Falsch!
Finde ich nicht. Es ist ja nicht falsch, nur in diesem Sonderfall nicht komplett. Daher, Danke für Ihre Ergänzung.
Auch hier empfehle ich einen Blick in die Gesetze. Fehlt im Tarifvertrag Personalvertretung(was für die Piloten der Betriebsrat ist)der entsprechende Verweis auf das Betriebsverfassungsgesetz, ist ein Tarifvertrag nötig. Und den schließt nunmal die Gewerkschaft.
Ich kann mich irren, aber im TV PV der Kabine gibt es diesen Hinweis auch nicht und da wurde, Ihre Worte, eine schon länger bestehende BV umgesetzt. Einmal TV und einmal BV?
Oder sind die bei LH alle doof und verhandeln und schließen extra einen TV mit der VC darüber, wenn der nicht nötig gewesen wäre?
Das entzieht sich meiner Kenntnis.
In der Kabine war dies übrigens anders, da existierte schon eine Betriebsvereinbarung dazu.
Beitrag vom 25.06.2020 - 17:25 Uhr
Fakt ist, die Kurzarbeitsregelung im Cockpit bringt LH enorme Einsparungen und diese wurde erst möglich nach Abschluß einer Vereinbarung(Tarifvertrag). In der Kabine war dies übrigens anders, da existierte schon eine Betriebsvereinbarung dazu.

Naja, durch die Aufstockung auf bis zu 87% des Nettos(von der BA kommen ja Stand heute nur 60%/67% der BMG) bleibt natürlich ein Großteil der Kosten bestehen. Daher ist "ernorme Einsparung" natürlich relativ.

Und? Herr Gordon, Sie machen doch hier immer einen auf Materieversteher! Fehlt da nicht noch was?
Was ist denn mit den Sozialbeiträgen, die der AG erstattet bekommt? Und das nur, weil es überhaupt Kurzarbeit gibt. Und Kurzarbeit nur wegen Tarifvertrag....usw.

Ein nicht gerade kleiner Eurobetrag, bei dem Großteil der Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze.
Immer schön alles weglassen, was die eigene Argumentation abschwächen würde, wen interessieren schon Fakten?

Na, dann ergänzen Sie es doch.
Oder noch besser: Beziffern Sie doch einfach die enorme Einsparung! Denn das müßten Sie ja können, wenn Sie diese mit dem Attribut "enorm" versehen.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden