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Lufthansa und Beschäftigte nicht einig über Sparbeiträge

Lufthansa Aviation Center
Lufthansa Aviation Center, © Lufthansa

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FRANFURT - Lufthansa verhandelt weiter über Einsparungen beim Personal. Unmittelbar vor Präsentation der Halbjahreszahlen an diesem Donnerstag konnte das teilverstaatlichte Unternehmen aber keine belastbaren Vereinbarungen mit den Gewerkschaften Vereinigung Cockpit (VC), Ufo und Verdi vorweisen.

Man sei mit allen Gewerkschaften weiterhin im Austausch, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Frankfurt.

Innerhalb der VC hatte es Konflikte zwischen der Tarifkommission, dem Vorstand und Piloten anderer Lufthansa-Konzerngesellschaften gegeben. Diese seien nach einer Mediation beigelegt worden, sagte ein VC-Sprecher.

Die Gewerkschaft sei mit einem gemeinsamen Papier wieder auf das Unternehmen zugegangen und verhandele wieder seit diesem Mittwoch. Die Gewerkschaft will unter anderem mit Gehaltsverzicht, Teilzeitregeln und Vorruhestand erreichen, dass möglichst kein Pilot entlassen wird.

Kabine fordert Nachverhandlungen

Lufthansa mit weltweit rund 138.000 Beschäftigten hat nach dem Corona-Einbruch seinen weltweiten Personalüberhang auf rund 22.000 Vollzeitstellen beziffert, von denen rund 11.000 auf Deutschland entfallen. An diesem Donnerstag legt der MDax-Konzern Zahlen für das zweite Quartal 2020 vor, in dem kaum Flugverkehr stattgefunden hat.

Der Konzern rechnet mittelfristig mit einer um 100 Jets verkleinerten Flotte. Neben dem bereits eingeleiteten Verkauf der Catering-Sparte LSG Sky Chefs gilt ein Verkauf der Wartungstochter Lufthansa Technik als zentrales Mittel, um die milliardenschwere Staatshilfe möglichst schnell wieder zurückzuzahlen.

Für die Flugbegleiter hatte deren Gewerkschaft Ufo zwar Eckpunkte einer Spar-Vereinbarung unterschrieben, deren Volumen rund 2.600 Stellen entsprechen solle. Inzwischen verlangt die Gewerkschaft aber Nachverhandlungen, weil das Unternehmen noch keine Konzepte zur Arbeitszeitverkürzung und Abfindungen vorgelegt habe.

Auch sei bislang ungeklärt, wie das Kurzarbeitergeld ab September aufgestockt werde, sagte Ufo-Geschäftsführer Nicoley Baublies.

Bei den rund 35.000 Beschäftigten des Lufthansa-Bodenpersonals hatte Verdi einen verlässlichen Kündigungsschutz als Gegenleistung für die Einsparungen verlangt. Auch hier gab es am Mittwoch noch keine Einigung.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Lufthansa, aero.de | 05.08.2020 14:35

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Beitrag vom 22.08.2020 - 06:12 Uhr
Warum soll ein Flugbetrieb der eine Planzahl von 74,5 Std. hat mehr Personal einstellen wenn man mal 9,5 Monate Arbeitszeit rechnet (Urlaub, Krankheit, Schulungen abgezogen)? Wer fliegt denn diese 707 Stunden im Jahr? Im Winter, wenn nicht so viel zu tun ist verzichtet auch keiner auf einen Teil des Grundgehalts während im Sommer bei großem Bedarf mit nicht unerheblichen Zuschlägen zu den Überstunden sein Einkommen gesteigert und für den AG der Bedarf gedeckt werden muss. Und dann soll mehr Personal eigestellt werden damit bei schwacher Nachfrage noch mehr nicht ihre Jahresstunden fliegen? Warum ist denn das 1. Quartal immer Negativ?

Was macht eigentlich der AN der Eisdiele im Winter wenn wenig zu tun ist? Oder der Weihnachtsbaumverkäufer im Sommer?


Sie vermischen da ein paar Dinge. z.B.: gab es die von Ihnen angesprochene Saisonalität bei LH nicht (mehr). Die "Planzahl" war ganzjährig bei um die 88 Stunden / Monat. In dieser Zahl sind nicht nur Flugereignisse dargestellt, sondern auch Stby oder Simulator berücksichtigt.

Somit sind die 707 Stunden tatsächlich ein virtueller Wert, den ich in den 2000er aber durchaus deutlich erreicht habe. Sowohl auf Kurz, als auch auf Langstrecke ohne Simulatorzeiten...

Wenn(!) aber dieses tarifliche Maximum inkl. der "nicht unerheblichen Zuschlägen" regelmäßig und über das gesamte Jahr ausgenutzt wird, stellt sich eben die Frage, ob es nicht opportun wäre, neues Personal einzustellen.
Das wurde aus verschiedenen Gründen gerade bei LH nicht gemacht.
Deshalb behaupte ich, dass der Automatismus der Überstundenbezahlung durchaus ein Krisenbeitrag ist. Ob der so hoch wie behauptet ist, wird je nach Überzeugung (siehe die Diskussion hier) unterschiedlich ausfallen.

Bei GWI z.B. war das anders geregelt. Die Auslösegrenze für Überstunden wurde höher angesetzt. Es gab auch Überstunden, aber deutlich weniger und deutlich günstiger. Dafür war ein Unterschreiten dieser Grenze auch nicht soooo schädlich für den Betrieb. Das führte soweit, dass einige Stationen am LBA Jahreslimit im November nicht mehr fliegen durften, während andere Stationen den Plan mit Standby aufgefüllt bekommen haben. Beides hat den Betrieb nicht genug Geld gekostet, als das er an einer Gleichverteilung größeres Interesse hatte. Das wurde es später besser, als es dafür betriebliche Vereinbarungen gab. Ist aber ja leider nun auch Geschichte.

Etwas grundsätzliches:

Ein AN stellt dem Unternehmer seine Arbeitskraft entsprechend des Arbeitsvertrages zur Verfügung. Dafür bekommt er vom AG eine Kompensation. Meistens in Form von Geld.

Der Eisdielen oder Weihnachtsbaum Unternehmer kann sich eben überlegen, ob er einen AN 12 Monate für weniger Geld anstellt oder nur 6 Monate für viel Geld. Am Ende müssen AN und AG entscheiden, welchen Deal sie eingehen.

Der Weihnachtsbaum Unternehmer wird eventuell als Landwirt den AN das ganze Jahr beschäftigen können. Der Eisdielen-Unternehmer nur, wenn er im Winter einen Glühweinstand betreibt.

Auf Beides kann sich ein Betrieb einstellen, da diese Saisonalität ja kein Geheimnis ist. Stellt sich aber heraus, dass der 12 Monate-Wenig-Gehalt-Vertrag aber 12 Monate lang immer Überstunden generiert, könnte man doch auf die Idee kommen, dass zum einen die Saisonalität wohl nicht mehr gegeben ist und zum anderen, dass wohl sinnvoll (zumindest für den AN) sein könnte entweder den gut bezahlten 6 Monatsvertrag auf 12 gut bezahlte Monate zu verlängern oder aber eben zwei mal den gering bezahlten + Überstunden 12 Monatsvertrag auszuschreiben.

Wie Sie richtig schreiben, hat im Fall der Überstundenregelung der AG den Vorteil, dass er frei bestimmen kann, wieviel der AN arbeitet und das auch noch "kostenneutral". Das Interesse, eine gute Auslastung des AN zu erreichen, tritt in den Hintergrund, weil es "nichts" kostet.
Das bedeutet, das der AN einen Teil des unternehmerischen Risikos trägt, in dem er sein Einkommen vom Geschäftsverlauf/ bzw. von dem vom Unternehmer abgerufen Arbeitspensum abhängig macht, ohne das er persönlich einen entscheidenen Einfluss darauf hat.
Es gibt als AN ja nur sehr eingeschränkt die Möglichkeit Überstunden zu verweigern. Im LH-Konzern, soweit ich weiß, schon einmal nicht!<



Es gibt Arbeiten die Saisonabhängig sind und da muss der Betrieb reagieren können. Andere Betriebe machen das mit Jahres-Stundenkonten. Wie hat Ferdinand Piäch mal gesagt, wir brauchen eine atmende Fabrik. Warum soll das gerade bei dieser Saisonal schwankenden Dienstleistung anders sein?

Und dann gibt es noch die ganz schlauen im Konzert: Teilzeit von z.B. 10 Monaten aber nur in den Sommermonaten. Das ist ja sehr solidarisch denen gegenüber die Kinder haben dann in den Schulferien gemeinsam Urlaub machen wollen. Geht oft nicht, weil viel zu tun ist. Teilzeit über einen oder 2 Monate bei der immer eine ganz bestimmte Jahreszeit ausgesucht werden kann soll dann durch Personaleinstellungen auch noch kompensiert werden? Wo gibt es das noch in Deutschland? Rosinenpickerei vom feinsten und von der VC - in Kauf genommen, vereinbart, gestützt, geduldet??



Das Jahresstundenkonto war immer wieder ein Thema. Allerdings war man in der Bewertung der Chancen und Risiken soweit auseinander, dass dies nicht weiter verfolgt wurde. Die Frage wie Krankheit bewertet würde war z.B. ein Thema. 0 Stunden, weil der AN ja nichts leistet oder fiktiver Durchschnitt, damit der AN danach nicht "verheizt" wird. Was ist denn das Stundensoll im Jahr? Und wie würde man den aktuellen Überstundenregeln gerecht? Usw. usw.

Die Teilzeit-Arie ist eine direkte Folge der Belastung aus dauerhaften Überstunden. Man "kauft" sich Freizeit ein, indem auf einen Teil des Gehaltes verzichtet wird.
Und wenn Sie sie schon wissen, dass die Monate fixiert sind, dann wissen sie auch, wie das zu Stande gekommen ist, oder?!? Freiwillig hat das der Konzern nämlich nicht gemacht. Und in D gibt es ein Recht auf TZ... Wenn man also genügend Personal gehabt hätte, dann wäre die von Ihnen angesprochene Saisonalität ja gar kein Problem, wenn man im Sommer mit den maximalen Überstunden geplant wird, dafür den Rest des Jahre eben mit weniger... Das war aber nicht mehr der Fall, sodass die TZ oder auch einfach nur der ganz normale Jahresurlaub im Sommer das Überstundenlimit gesprengt hat und den Flugplan gefährdet hat.

Und nur zur Klarstellung die "Rosinenpickerei" (Man könnte auch sagen: deutsches Arbeitsrecht!) hat mit der VC nichts zu tun!
Die waren eher gegen die TZ-Klagen und haben diese auch nicht unterstützt, weil man etwas, was gesetzlich geregelt wurde (Mit einem Urteil!) nicht mehr tariflich oder betrieblich regeln kann.
Beitrag vom 21.08.2020 - 16:48 Uhr
Warum soll ein Flugbetrieb der eine Planzahl von 74,5 Std. hat mehr Personal einstellen wenn man mal 9,5 Monate Arbeitszeit rechnet (Urlaub, Krankheit, Schulungen abgezogen)? Wer fliegt denn diese 707 Stunden im Jahr? Im Winter, wenn nicht so viel zu tun ist verzichtet auch keiner auf einen Teil des Grundgehalts während im Sommer bei großem Bedarf mit nicht unerheblichen Zuschlägen zu den Überstunden sein Einkommen gesteigert und für den AG der Bedarf gedeckt werden muss. Und dann soll mehr Personal eigestellt werden damit bei schwacher Nachfrage noch mehr nicht ihre Jahresstunden fliegen? Warum ist denn das 1. Quartal immer Negativ?

Was macht eigentlich der AN der Eisdiele im Winter wenn wenig zu tun ist? Oder der Weihnachtsbaumverkäufer im Sommer?

Es gibt Arbeiten die Saisonabhängig sind und da muss der Betrieb reagieren können. Andere Betriebe machen das mit Jahres-Stundenkonten. Wie hat Ferdinand Piäch mal gesagt, wir brauchen eine atmende Fabrik. Warum soll das gerade bei dieser Saisonal schwankenden Dienstleistung anders sein?

Und dann gibt es noch die ganz schlauen im Konzert: Teilzeit von z.B. 10 Monaten aber nur in den Sommermonaten. Das ist ja sehr solidarisch denen gegenüber die Kinder haben dann in den Schulferien gemeinsam Urlaub machen wollen. Geht oft nicht, weil viel zu tun ist. Teilzeit über einen oder 2 Monate bei der immer eine ganz bestimmte Jahreszeit ausgesucht werden kann soll dann durch Personaleinstellungen auch noch kompensiert werden? Wo gibt es das noch in Deutschland? Rosinenpickerei vom feinsten und von der VC - in Kauf genommen, vereinbart, gestützt, geduldet??

Es wird schon wieder reduziert, die fetten Jahre sind vorbei. Wie sagte vor 3 Wochen jemand der seit bald 40 Jahre bei LH ist: Am Jahresende kommt das große Heulen.
Beitrag vom 20.08.2020 - 10:19 Uhr

Sehr vereinfacht:
Der AN hat dem AG grundsätzlich seine Arbeitskraft im Rahmen der Verträge zur Verfügung zustellen. Ob der AG diese vollständig oder darüber hinaus abruft, ist die unternehmerische Freiheit.
Dass dies zu eindimensional ist, ist mir bewusst. Dass der AN ebenso ein Interesse hat, dass der AG überhaupt in der Lage ist, die Arbeit abzurufen sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Würde aber das komplette unternehmerische Risiko auf den AN übertragen, so müsste er auch Mitspracherecht in die Unternehmensführung bekommen.
Letztendlich ist das doch der Streitpunkt bei allen Verhandlungen zwischen AG und GW.
Wieviel Risiko trägt der AN und wieviel Mitspracherechte bekommt er dafür. Aus Sicht des AG natürlich maximales Risiko (z. B.: Stundenkonten) und minimale Mitbestimmung (Wer macht zu welchem Tarif welche Arbeit).
Aus Sicht der AN bitte null Risiko bei maximaler Selbstbestimmung ;-)

Ich sehe natürlich völlig anders ;)

Die Firma hätte ohne diesen "Verzicht" Kosten von x und mit diesem "Verzicht" ebenfalls Kosten von x gehabt (und nicht Kosten kleiner x).
Was könnte daran anerkennungswürdig? Es hilft doch der Firma kein Stück weiter.

Außerdem hat der AN kein unternehmerisches Risiko getragen, sondern - im Gegenteil - durch ein höheres Einkommen jahrelang lediglich an der guten Geschäftslage der Firma partizipiert. Nur weil man sich an ein höheres Einkommen gewöhnt hat kann man meiner Meinung nicht von der Teilübernahme des unternehmerischen Risikos sprechen.


Da gehen unsere Meinungen eben auseinander.

Bei jahrelang guter Geschäftslage wäre es angebracht gewesen, mehr Personal einzustellen.
Wahlweise hätte man die jahrelang hohen Stunden mit einem Festgehalt vergüten können inkl. der Sozialkosten, wie Betriebliche AV oder Ergebnisbeteiligung.
Wollte man nicht, hat man nicht!
Die Flexibilität kommt in diesem Krisenfall dem Unternehmen zu Gute, wie in guten Zeiten die AN einen Anteil in Form von Überstunden bekommen.
Die Überstunden würde ein AG doch nicht abrufen, wenn damit nicht mehr Geld verdienen würde. Sonst wäre das doch unternehmerischer Schwachsinn.
Insofern sind diese Überstunden eine Übernahme von unternehmerischen Opportunitäten (Mal davon abgesehen, dass niemand diese wirklich diese ablehnen könnte). Daraus folgt eben auch ein direkter Sparbeitrag, wenn diese Opportunität nicht mehr gegeben ist. (Ebenso ohne Freiwilligkeit ;-) )

Das hat auch nichts mit "gewohntem Einkommen" zu tun. Das ist sicher, genau wie Sie an anderer Stelle immer wieder deutlich betont haben, ein sehr persönliches Problem.


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