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Streit um Insolvenz könnte Niki-Verkauf in Frage stellen

Flyniki Airbus A320
Flyniki Airbus A320, © Ingo Lang

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BERLIN - Der geplante Niki-Verkauf wird für die Beschäftigten zur Zitterpartie. Denn das im Dezember in Berlin beantragte Insolvenzverfahren für die österreichische Fluggesellschaft muss eigentlich in Österreich beantragt werden. Das entschied das Landgericht Berlin am Montag und hob damit einen Beschluss des Amtsgerichts auf.

Rechtskräftig wird dieser jedoch erst, wenn die Air-Berlin-Tochter Niki innerhalb eines Monats keine Beschwerde einlegt.

Was das für den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG-Konzern bedeutet, blieb am Montag offen. Von den Beteiligten gab es zunächst keine Reaktion. Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, ein Wechsel der Zuständigkeit könnte den geplanten Verkauf des Ferienfliegers an den britischen IAG-Konzern hinfällig machen.

Die Briten betonten am Montag, dass sie trotz des juristischen Tauziehens um die Niki-Insolvenz am Kauf der Air-Berlin-Tochter festhielten. Die Konzerntochter Vueling sei weiter an der Fluggesellschaft interessiert und arbeite mit allen Beteiligten daran, den Kauf voranzutreiben.

Der Kaufvertrag kann erst vollzogen werden, wenn das Insolvenzverfahren formell eröffnet ist. Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Vueling soll 740 der 1000 Mitarbeiter übernehmen.

Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit. Offen ist, wie lange dieses Geld reicht und ob der Konzern bereit ist, möglicherweise Geld draufzulegen, wenn sich der Insovolenzstreit hinzieht.

Die Niki-Beschäftigten geben die Hoffnung auf ein für sie gutes Ende nicht auf. "Die Belegschaft baut darauf, dass die Beteiligten den Deal noch retten", sagte Betriebsratschef Stefan Tankovits der Deutschen Presse-Agentur in Wien. Die Stimmung unter den rund 1000 Mitarbeitern sei nach dem geplanten Verkauf von Niki an den britischen IAG-Konzern zunächst sehr gut gewesen.

Jetzt gebe es ein großes Fragezeichen. "Wir haben nicht damit gerechnet, dass das Landgericht Berlin nun die Sache durchkreuzt", sagte der Betriebsrat.

Niki war überwiegend von Deutschland aus gestartet. Mitte Dezember ging die Gesellschaft in die Insolvenz, die Flugzeuge blieben seitdem am Boden.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, in welchem Land Niki den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Das Amtsgericht hatte betont, Niki sei eng in den Konzern der Air-Berlin-Gruppe eingegliedert. Wer ein Ticket für einen Niki-Flug gebucht habe, habe nach außen erkennbar einen Vertrag mit Air Berlin geschlossen.

Das Landgericht betonte hingegen, dass Niki in Österreich ihren Sitz, ihre Betriebsgenehmigung und ihre zuständige Aufsichtsbehörde habe und von dort ihre Flugzeuge überwache. Auch die meisten Arbeitsverträge unterlägen österreichischem Recht.

Erst Mitte Dezember war die lang eingefädelte Übernahme von Niki durch die Lufthansa geplatzt. Wegen starker wettbewerbsrechtlicher Bedenken der EU-Kommission verzichtete der Frankfurter Dax-Konzern auf Niki.
© dpa | Abb.: Ingo Lang | 08.01.2018 17:46

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Beitrag vom 11.01.2018 - 08:00 Uhr
Interessant ist aber doch, dass diese Mail exakt eine Woche vor der Insolvenz kam. Und zu diesem Zeitpunkt konnten die Experten in der Chefetage von AB diese Insolvenz noch nicht wissen!? Ein Schelm, wer böses dabei denkt.


Das Wirtschaft und Politik Hand in Hand arbeiten ist in derartigen Fällen doch wohl selbstverständlich. Ihr Nachsatz allerdings ist in meinen Augen schlicht Verschwörungstheorie und Verleumdung.

Nun, wenn wir in einem Rechtsstaat leben, was Sie fest glauben, dann wird das ja aufgeklärt werden. Alles andere ist Spekulation, oder?

Das hält Sie aber auch nicht von Ihrer Vermutung ab, dass die Chefetage von AB eine Woche vor der Insolvenz über die Zahlungsverweigerung von Etihad Bescheid wusste. Das ist doch auch Spekulation, oder?
Beitrag vom 10.01.2018 - 15:44 Uhr
ich schließe mich den Vorrednern an, bisher wurden die Fehlentscheidungen korrigiert (das Monopol in spe durch die EU Wettbewerbskommission, der falsche Insolvenz-Standort durch das Landgericht).
Was mich aber ärgert ist daß solche Dinge nicht vorab geklärt werden, z.B. die Rechtslage vor dem Hilfskredit über 150Mio (der Bundestag hat zu sowas eine juristische Abteilung) oder die Fehlentscheidungen der Gerichte (das Amtsgericht Berlin ehtschied daß alles korrekt ist obwohl man dazu nur Gesetztestexte lesen muß, dort steht eine Insolvenz ist am Standort des Unternehmens, in diesem Fall Wien, durchzuführen und nicht am Standort der Gesellschafter, hier die Air Berlin.
Diese Fehlentscheidungen kosten den Steuerzahler Millionen von Euro.
Beitrag vom 09.01.2018 - 15:57 Uhr
@falo
Langweilen sie uns mit Fakten!

Dass die Pleite von AB absehbar war ist kein Geheimnis. Das sich das Umfeld darauf vorbereitet ist Pflicht. Wenn sie Protokolle zu Gesprächen haben in denen rechtswidriges abgesprochen wurde ist es ein Fall für den Staatsanwalt. Wenn – wie es wohl anklingen soll – in betrügerischer Absicht Tickets verkauft wurden kann jeder einzelne Ticketinhaber klagen.

Wenn sie „Plan“ vom Insolvenzrecht haben, und wissen was mit dem Geld passiert ist: Bitte erleuchten sie uns!

Zu Ihrem letzten Satz: Welche Gewinne? Wovon schreiben sie?



Dieser Beitrag wurde am 09.01.2018 16:00 Uhr bearbeitet.


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