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So würde der Übergang ausschließlich zu Lasten der Belegschaft erfolgen. Außerdem sieht der Betriebsrat den von der AUA gekündigten Kollektivvertrag auch über den Betriebsübergang hinaus als gültig an, ebenso die im KV geregelten Pensionsansprüche. Strittig sei auch, ob der im letzten Sparpaket vereinbarte Gehaltsverzicht von bis zu fünf Prozent nach Kündigung des KVs noch wirksam sei.
Aus Sicht der Personalvetretung stünden die bei einem Betriebsübergang aufgelösten Pensionsrücklagen in Höhe von 130 Millionen EUR der Belegschaft zu, sie wollen eine angemessene Ablöse. Piloten mit einem Alt-KV haben im Kündigungsfall Anspruch auf eine Abfindung von bis zu 39 Monatsgehälter. Die strittige Betriebspension beträgt bei Piloten bis zu 60 Prozent des Letztbezugs, bei Flugbegleitern bis zu 20 Prozent. Teil des gestrigen Vorschlags sei ein Verzicht auf 5 Prozent der Pensionsansprüche gewesen. Im Gegenzug solle die AUA die Auflösung der Rücklagen mit einer Zahlung von 45 Prozent der Abfertigungsansprüche abgelten.
Von ihrem Kündigungsrecht machten bis jetzt 43 Piloten mit einem Alt-KV Gebrauch. Inzwischen rechnet der Betriebsrat aber, dass im Rahmen des Betriebsübergangs bis zu 200 weitere Mitarbeiter des Bordpersonals die AUA verlassen könnten.
Unabhängig von der gestrigen Ablehnung durch das Management will der Betriebrat die Mitarbeiter auf weiteren Veranstaltungen über den modifizierten Vorschlag informieren und bis nächsten Montag per Internet abstimmen lassen. Das Ergebnis soll dann dem Vorstand vorgelegt werden. Es gäbe immer noch Hoffnung, den geplanten Betriebsübergang abwenden zu können, trotz Ansagen wie die Zeit zum Verhandeln sei vorbei.
© aero.at | Abb.: Ingo Lang | 08.05.2012 14:01
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