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Passagiere "erzwingen" Ausnahme von Nachtflugverbot

Wizz Air A321
Wizz Air A321, © Wizz Air

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HAMBURG - Nach 24-stündigem Warten am Hamburger Flughafen haben die Passagiere eines Fluges nach Tirana einen nächtlichen Start mit Ausnahmegenehmigung erzwungen. Die rund 250 Reisenden, darunter Familien mit Kindern und ältere Menschen, hatten am 4. Juli mit Wizz Air in die albanische Hauptstadt fliegen wollen.

Dies teilte der Senat auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Bürgerschaft mit. Doch der Flug sei ausgefallen. Am Folgetag habe sich die Maschine aus Tirana so sehr verspätet, dass sie wegen des Hamburger Nachtflugverbots ab 23.00 Uhr eigentlich nicht hätte zurückfliegen dürfen.

Als die Fluggäste erfuhren, dass sie auch am späten Abend des 5. Juli nicht mehr starten würden, gab es Proteste. Die Passagiere hatten den Angaben zufolge bereits den Ausreisestempel und hätten am nächsten Tag den Sicherheitscheck und die Corona-Tests erneut über sich ergehen lassen müssen. "Die Fluggäste (wurden) daraufhin verbal aggressiv und weigerten sich, den Sicherheitsbereich zu verlassen", heißt es in der Senatsantwort.

Die Bundespolizei rief die Hamburger Polizei zu Hilfe, die mit 16 Streifenwagen anrückte. Die Lärmschutzbeauftragte habe zwei Anträge von Wizz Air auf eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt, berichtete der Senat. Erst als sich die Einsatzleitung der Bundespolizei kurz vor Mitternacht einschaltete, habe die Rufbereitschaft der Lärmschutzbeauftragten nachgegeben. Die Maschine sei schließlich am 6. Juli um 1.41 Uhr gestartet.

Die Linksfraktion kritisierte die Ausnahmegenehmigung. "Für ablaufende Fristen in Reisedokumenten oder für auslaufende Coronatest-Bestätigungen erwarte ich unter solchen extremen Umständen Flexibilität staatlicher Stellen - sowas darf dann nicht zu einem Argument für die Aufhebung des Nachtflugverbots werden", erklärte der umweltpolitische Sprecher der Fraktion, Stephan Jersch.

Der Linkenabgeordnete bemängelte auch das nachsichtige Vorgehen der Polizei: "Wenn 16 Streifenwagen der Polizei anrücken müssen, ist das ein Zeichen dafür, dass die Situation am Gate aus dem Ruder gelaufen war. Trotzdem wurde das Personal nicht in Sicherheit gebracht und es wurden keine Ermittlungen eingeleitet oder Anzeigen geschrieben. Für mich ist das ein völlig falsches Zeichen."

Jersch forderte, auch die Fluggesellschaft in Haftung zu nehmen. Wizz Air müsse die Einsatzkosten bezahlen und für den nächtlichen Start zur Kasse gebeten werden.
© dpa | 21.07.2021 05:47

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Beitrag vom 23.07.2021 - 10:43 Uhr
Das darf keine Schule machen, weil sich dieses Prinzip auch schnell auf andere Lebensbereiche übertragen lässt. Das macht mir mehr Sorgen als die Frage, ob da nachts doch mal ein Flug unterwegs war.

Volle Zustimmung ...
Beitrag vom 23.07.2021 - 08:47 Uhr

"Die Passagiere sind sauer" oder "Die Passagiere randallieren" oder "ich hab hier zuwenig Personal" ist alles kein anerkannter Genehmigungsgrund für eine Ausnahme vom Nachtflugverbot.


Ich würde es mal so sehen: es hat berechtigte oder unberechtigte Gründe für die Ausnahme gegeben. Der Flug ist jetzt jedenfalls raus.

Die Frage ist eher, was man jetzt tun muss, dass sich das nicht wiederholt. Wizzair, Ryanair &Co werden ziemlich schnell auf die Idee kommen, dass das eigentlich ja ganz gut funktioniert hat und man weiterhin so oder noch knapper operieren kann.
Was mich daran ärgert ist, dass das Problem einfach mal bei der Polizei abgeladen wird. Wizzair setzt es in den Sand, kein Personal vor Ort und wenn die Paxe dann randalieren rufe ich nach der Staatsgewalt. Und übe darüber dann Druck aus, dass sich die staatlichen Ordnungsstellen wie der Lärmschutzbeauftragte doch bitte mal "flexibel" sein soll.

Das darf keine Schule machen, weil sich dieses Prinzip auch schnell auf andere Lebensbereiche übertragen lässt. Das macht mir mehr Sorgen als die Frage, ob da nachts doch mal ein Flug unterwegs war.
Beitrag vom 22.07.2021 - 17:28 Uhr
Wie auch immer die Einsatzleitung Druck auf die Rufbereitschaft der Lärmschutzbeauftragten ausgeübt hat, eine bereits 2 mal verweigerte Genehmigung dann doch zu erteilen, läuft zudem wohl letztendlich auf Rechtsbeugung hinaus...

Wie kommen Sie denn auf das schmale Brett?

Wenn der Antrag an dem Abend bereits 2 mal abgelehnt wurde, kann die die polizeiliche Einsatzleitung keine Angaben mehr nachliefern, die eine Genehmigung im legalen Rahmen erlauben würde.

"Die Passagiere sind sauer" oder "Die Passagiere randallieren" oder "ich hab hier zuwenig Personal" ist alles kein anerkannter Genehmigungsgrund für eine Ausnahme vom Nachtflugverbot.

Auch wenn ich Verständnis für eine Einsatzleitung habe, die den Druck, den sie hat, weiterreicht: Funktionieren hätte das nicht dürfen ...

Und mein Mitleid mit den Passagieren einer knallharten Billigst-Airline, die es schafft sogar die Mindeststandards in Puncto Service, Beschäftigungsverhältnisse und, äh, Generierung von "Zusatzeinnahmen" von Passagieren von Ryanair zu unterlaufen hält sich - sorry - in engen Grenzen.
You get what you pay for ...

Dieser Beitrag wurde am 22.07.2021 17:38 Uhr bearbeitet.


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