"Der Spiegel"
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Condor legt im Clinch mit Lufthansa nach

Condor Boeing 767-300ER
Condor Boeing 767-300ER, © Condor

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FRANKFURT - Der Streit zwischen Condor und Lufthansa eskaliert weiter. Neben dem bereits angestrengten Wettbewerbsverfahren beim Bundeskartellamt prüft die Condor weitere rechtliche Schritte gegen Lufthansa.

Dazu könnte nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" eine Beschwerde bei der Europäischen Union gehören. Ansatzpunkt wären die staatlichen Corona-Hilfen in Höhe von neun Milliarden Euro, die nicht zur Verdrängung von Wettbewerbern genutzt werden dürften.

Eine Condor-Sprecherin wollte am Freitag den konkreten Schritt nach Brüssel nicht bestätigen. Man prüfe alle juristischen Optionen, sagte sie.

Die ebenfalls staatlich gestützte Condor wirft dem größeren Konkurrenten eine Verdrängungsstrategie vor, nachdem Lufthansa einen langjährigen Vertrag über Zubringerflüge zu Condor-Fernreisen gekündigt hat. Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft werden dadurch schwieriger buchbar sowie für Veranstalter und Passagiere riskanter.

Für Verspätungen beim Zubringer musste früher die Lufthansa haften. Selbst kann die Condor ein derartiges Zubringernetz nicht aufstellen.

Lufthansa will selbst stärker in das Geschäft mit touristischen Langstreckenflügen einsteigen und hat dafür den neuen Flugbetrieb "Eurowings Discover" gegründet, auf dem die touristischen Flüge gebündelt werden. Diese Position wurde auch am Freitag bekräftigt: "Es wäre unverantwortlich, die Auslastung unserer Flugzeuge zu vernachlässigen und damit weitere Arbeitsplätze bei Lufthansa zu gefährden", sagte eine Sprecherin.
© dpa-AFX | 05.02.2021 16:20

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Beitrag vom 06.02.2021 - 15:30 Uhr
Puh...meiner Meinung nach hätte die marode Condor so schade es auch ist nie gerettet werden dürfen.
Beitrag vom 06.02.2021 - 09:56 Uhr
Zitat von Fordsens
"Wenn Condor damit durchkommt, verstehe ich die Welt nicht mehr... Damit würde jeder bestraft, der die Ressourcen seines Unternehmens zuerst für sein Geschäft nutzen möchte.

Verträge müssen eingehalten werden, gut. Aber jede Partei kann einen Vertrag kündigen bzw. auslaufen lassen."

Na ja, es hätte schon einen Beigeschmack, sich während eines Jahrhundertereignisses mit Staatshilfen zu retten, um damit dann gezielt ein anderen Unternehmen zu untergraben, dass ebenfalls in gleicher Notsituation mit Staatshilfen unterstützt wurde.
So als Außenstehender - jeder Steuerzahler sollte ein Interesse daran haben, dass eben gerade solche Praktiken wie sie LH mit Discovery beabsichtigt, vor allem in der aktuellen Situation, nicht gestattet sind - und das passiert ja durch LH nicht zufällig. Solche Staatshilfen sind eben gerade nicht dazu da, Konkurrenten zu unterwandern!
Wozu sind denn die Staatshilfen da? Sie geben Liquidtät, damit man den Geschäften wie bisher nachgehen kann. Man drückt ja nicht die Pausentaste und setzt alle Marktmechanismen ausser Kraft. Da hält sich die Bundesregierung auch sehr demonstrativ zurück. Anfragen von Außen zu Personalschutz und Wettbewerb gibt es ja genug.

Wir stecken da alle nicht im Detail und vielleicht stellt sich das alles ja vollkommene anders dar.
Aber es gibt aus gutem Grund sehr sehr hohe Anforderungen für Unternehmen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter.
Da wir nichts wissen und auch nichts von einem KUG Mißbrauch angedeutet wird, unterstellen wir einfach, dass alles regelkonform abläuft.

Was den Condor-Vertrag betrifft bewegen wir uns alle im Bereich Meinung. Alle Argumente sind hier valide, aber entscheidend ist, wias die Behörde meint. Hier heißt es abwarten. Alle Beispiele wie TK oder Bahn sind ungeeignet, da es dort um Zugang zu in sich geschlossenen Systemen geht. Das ist hier nicht so, der Zugang (Infrastruktur) ist ja offen und für jeden zugänglich.
Das man allen Beteilgten genau auf die Finger schaut ist gut und zeigt, dass das System fuktioniert. Siehe die Klagen zu dem vermeintlichen Betriebsübergang SXD zu Discover.
Es funktioniert nicht, wenn man einerseits den Schutz von Firmen und Belegschaft einfordert, aber selbst gnadenlos billigst und ohne Rücksicht auf Nichts einkauft. Das macht aber die Masse und dem muss man sich als Unternehmen stellen. Sonst helfen alle Hilfen nicht.

Dieser Beitrag wurde am 06.02.2021 09:59 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.02.2021 - 01:11 Uhr
@Gordon

"Man könnte aber auch sagen, dass Arbeitsplätze aus insolventen Unternehmen durch Aufbau eines neuen Unternehmensteils erhalten bleiben, bzw. nicht komplett abgebaut werden.
Oder wären Ihnen mehr Arbeitslose lieber."

Es geht nicht darum, was mir lieber wäre, sondern (...nur mal angenommen dem wäre ggf. so...) dass solche Konstellationen beim Bezug von KUG in den meisten Fällen schlicht weg verboten wären und sich derzeit einzelne Unternehmen mit Rückforderungen des kompletten(!) KUGs auseinander setzen müssen.

Wir stecken da alle nicht im Detail und vielleicht stellt sich das alles ja vollkommene anders dar.
Aber es gibt aus gutem Grund sehr sehr hohe Anforderungen für Unternehmen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter.

Eben damit dieses nicht ausgenutzt wird. Ähnlich wie bei Kündigungen oder Überstunden während KUG, versteht der Bund gerade bei solchen Sachen vergleichsweise wenig Spaß.


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